Raubkopierer drohen 300.000 Euro Geld- und dreijährige Haftstrafen.
Nun ist es also fix. Die französische Regierung darf im Kampf gegen Raubkopierer wie geplant zu härteren Maßnahmen greifen.
"Hadopi" jagt Raubkopierer
Das im September
verabschiedete und am Donnerstag vom Verfassungsrat abgesegnete sogenannte
Hadopi-Gesetz erlaubt Richtern, illegales Herunterladen von Filmen,
Musik oder Software mit einer bis zu einjährigen Internet-Sperre zu
bestrafen. Zudem sind für Wiederholungstäter hohe Geld- und sogar
Gefängnisstrafen möglich (siehe unten).
Gesetz stößt auch auf Kritik
Die Opposition sieht in
der Sperre des Internetzugangs einen Angriff auf die Informationsfreiheit.
Sie kritisierte zudem die geplanten Justizverfahren, die schnell und einfach
sein sollen. Eine Anhörung der Beschuldigten ist beispielsweise nicht
vorgesehen. Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat
für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass
die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem
Gericht verhängt werden sollte. Am Donnerstag gab es nur noch einen
Kritikpunkt: Ein Regierungserlass müsse in einen Gesetzesartikel umgewandelt
werden, hieß es.
Ablauf
Die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie
soll die Aufsichtsbehörde Hadopi spielen. Sie wertet von
Internet-Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen aus
und mahnt die Raubkopierer zunächst per E-Mail ab. Bei weiteren
Gesetzesverstößen kommt eine zweite Mahnung per Einschreiben. Wer sich dann
noch einmal erwischen lässt, bekommt eine harte Strafe.
Strafrahmen
Zuerst wird den Tätern der Zugang zum Internet für 12
Monate gesperrt. Hinzu kommen mögliche Geldstrafen in der Höhe von bis zu
300.000 Euro. Bei extrem schweren Verstößen gegen das Urheberrecht, können
die Betroffenen bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern.