Alles nur geklaut?

"iPhone"-Erfinder will von Apple 10 Mrd. Dollar

30.06.2016

Mann gibt an, das Gerät bereits 1992 erfunden zu haben.

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© MacRumors
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Wenn diese Klage vor Gericht durchgeht, könnte es für Apple so richtig teuer werden. Ein amerikanischer Erfinder verklagt den US-Konzern nun nämlich auf die stattliche Summe von 10 Milliarden Dollar. Der aus Florida stammende Thomas S. Ross behauptet nämlich die Idee des iPhones schon lange vor Apple gehabt und auch patentiert zu haben.

Touchscreen, SIM-Karte, Speicher, etc. bereits 1992 erwähnt

Wie MacRumors berichtet, erwähnte Ross bei seiner Erfindung im Jahr 1992 bereits den Touchscreen, die Möglichkeit Fotos und Videos anzuzeigen, einen Mobilfunkchip sowie einen internen Speicher. Diese Features bot auch das erste iPhone, als es im Jahr 2007 in den Handel kam. Doch der Erfinder dachte vor über 20 Jahren noch weiter. Sein als  Electronic Reading Device (ERD, elektronisches Lesegerät) bezeichnetes Produkt enthielt laut den technischen Zeichnungen auch einen externen Speicher, Solarzellen sowie ein aufklappbares Display. Wie die Gegenüberstellung von MacRumors (Storybild) zeigt, weisen die beiden Geräte tatsächlich eine Ähnlichkeit auf.

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Ross' ERD verfügte über einen aufklappbaren Dualbildschirm. (c) MacRumors

Patent erloschen

Für den Erfinder stehen die Chancen allerdings nicht allzu gut. Da er die fälligen Patent-Gebühren nicht bezahlt hat, ist sein Patentantrag im Jahr 1995 wieder erloschen. 2014 wollte er seine Erfindung erneut schützen lassen. In seiner Klage weist Ross darauf hin, dass er durch Apple irreparable Verluste erlitten hätte, die nicht einmal durch Geld wieder gut gemacht werden könnten. 

Ross fordert zusätzlich Tantiemen

Dennoch verklagt er den US-Konzern nun auf die unglaubliche Summe. Doch das ist noch gar nicht alles. Der Erfinder fordert nämlich zusätzlich 1,5 Prozent Lizenzgebühren bzw. Tantiemen an allen verkauften iOS-Geräten. Das sind neben dem iPhone auch iPads und iPods. Das zuständige Gericht hat noch nicht darüber entschieden, ob der Klage stattgegeben wird.

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