Landgericht Mannheim weist Klage als unbegründet zurück - Chipkonzern will berufen.
Zur Abwechslung gibt es wieder einmal gute Nachrichten für Apple : Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage von Qualcomm gegen den iPhone-Anbieter als unbegründet zurückgewiesen. Das angeführte Schutzrecht werde durch die in den Smartphones verbauten Halbleiter nicht verletzt, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag.
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Qualcomm will berufen
Der US-Chipkonzern kündigte an, in Berufung zu gehen und verwies auf die Entscheidung des Münchner Landgerichts von Jahresende, die ein Verkaufsverbot von bestimmten iPhone-Modellen nach sich zog. Für die beiden Unternehmen steht viel auf dem Spiel. In Deutschland darf Apple wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten die iPhone-Modelle 7/7 Plus, 8/8 Plus und X mehr verkaufen. Dagegen ging Apple in Berufung .
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Derzeit "nur" offizielle Apple-Stores betroffen
Bisher legt der US-Konzern die Gerichtsentscheidung so aus, dass das Unternehmen selbst in seinen Filialen die entsprechenden Geräte nicht mehr im Angebot hat, Händler sie aber weiterhin vertreiben. Der größte Apple-Händler in Deutschland, die Tochter des Telekom-Konzerns Freenet Gravis, hat somit weiterhin alles in seine Regalen.
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