EU-Kommission
Kampf gegen Kinderpornografie im Netz
25.03.2009
Das deutsche Bundeskabinett hat neue Eckpunkte beschlossen, um härter gegen Kinderpornografie vorgehen zu können. Nun schließt sich auch die EU-Kommission dem Kampf an.
Anfang des Jahres forderte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner härtere
Strafen bei Sexualdelikten. Auf ihrer Agenda: Schon der wissentliche Zugriff
auf Kinderpornoseiten soll strafbar werden. Bisher stehen nur Speicherung
und Weitergabe unter Strafe. Bereits im neuen Gewaltschutzpaket, das ab 6.
Juni in Kraft treten wird, soll dieser Punkt enthalten sein. Die Europäische
Kommission schlägt nun in die gleiche Kerbe.
"Können
diese Verbrechen nicht hinnehmen"
Zwei Vorschläge für neue
Vorschriften zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel, sexuellem
Missbrauch von Kindern, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie wurden
verabschiedet. Darunter befindet sich auch die von Bandion-Ortner geforderte
Bestrafung bei Betrachtung von Kinderpornografie im Internet. "Wir
können diese Verbrechen, die vor keiner Grenze halt machen, nicht
hinnehmen“, erklärte Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission.
Blockade
von Kinderpornoseiten
Die Vorschläge sollen im EU-Ministerrat
diskutiert werden und nach Genehmigung in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiter wird an der Möglichkeit gearbeitet, den Zugang zu Kinderpornoseiten
zu blockieren. Die deutsche Bundesregierung hat zu diesem Thema am Mittwoch
Eckpunkte zu einem Gesetzesentwurf beschlossen.
Sperrliste
Demnach sollen alle deutschen Anbieter dazu
verpflichtet werden, den Zugang zu Kinderpornoseiten zu erschweren. Dazu
soll eine Technik eingesetzt werden, die kritische Internetadressen
blockiert. Aufgerufene Webseiten werden dann von den Anbietern mit einer
Sperrliste des Bundeskriminalamtes abgeglichen und der Zugang gegebenenfalls
verweigert. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet
allerdings nicht damit, dass das Gesetz vor der kommenden Bundestagswahl im
September verabschiedet wird.