Als Grund wird der Verdacht auf Marktmachtmissbrauch genannt.
Weiterer Rückschlag für Facebook
in Deutschland, der dieses Mal jedoch über unser Nachbarland hinaus geht: Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen das soziale Netzwerk ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch eröffnet. Facebook könnte in seinen Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauchen, wie die Behörde in Bonn heute, Mittwoch, mitteilte. Sie prüft demnach, ob die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtswidrig sind.
Die Nutzer von Facebook können laut Kartellamt nur schwer nachvollziehen, welchen Umfang ihre Einwilligung zur Erhebung und Nutzung ihrer Daten hat. Es bestünden "erhebliche Zweifel" an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise - insbesondere nach deutschem Datenschutzrecht. Bei einem Zusammenhang mit der Marktbeherrschung könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.
Internationales Verfahren
Das Verfahren richtet sich gegen den Konzern Facebook in den USA, gegen die irische Tochter des Unternehmens sowie gegen Facebook Germany in Hamburg, wie das Kartellamt mitteilte. Es habe "Anhaltspunkte", dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend sei.
Marktbeherrschende Unternehmen unterlägen besonderen Pflichten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine "herausragende Bedeutung". Deshalb müsse unter dem Gesichtspunkt des Marktmachtmissbrauchs untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Erhebung ihrer Daten hinreichend aufgeklärt werden.
Das Kartellamt führe das Verfahren in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission
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