EU-Kommission:
Keine Roaming-Gebühren für 90 Tage pro Jahr
05.09.2016
Das definierte die Brüsseler Behörde in einem Entwurf für die Regelung ab Juni 2017.
Handynutzer im EU-Ausland sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig mindestens 90 Tage pro Jahr ohne Zusatzkosten telefonieren und im Internet surfen können. Das definierte die Brüsseler Behörde in einem Entwurf für die Regelung ab Juni 2017.
Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten den weitgehenden Wegfall der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland vergangenes Jahr beschlossen
, Einschränkungen aber zunächst offengelassen.
Grenzpendler ausgenommen
Das 90-Tage-Kontingent solle praktisch jeden Bedarf von Privat-und Geschäftsreisenden decken, heißt es. Grenzpendler sollen ausgenommen sein. Nach 30 Tagen Aufenthalt im Ausland sollen Betreiber aber ein Einwählen im Heimatnetz verlangen können. Flatrate-Kunden sollen wenigstens den Durchschnittsverbrauch ihres Pakets nutzen können, bevor Auslandsgebühren anfallen.
Mit den Einschränkungen will die Kommission beispielsweise verhindern, dass Kunden bei einem billigeren ausländischen Anbieter einen Vertrag abschließen, ihn aber nur im Heimatland nutzen. Das könne längerfristig zu steigenden Preisen führen, hieß es von der Kommission. Der Entwurf soll noch mit der EU-Telekom-Regulierungsbehörde Berec und den einzelnen EU-Staaten besprochen werden.