20 Jahre Knast?
Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden
20.02.2017
Gericht in Neuseeland bestätigte nun das Auslieferungsurteil.
Kurz nach der Panne beim geplanten Start von Megaupload 2.0 gibt es für Kim Dotcom schon die nächste schlechte Nachricht: Der deutsche Internetunternehmer hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen herben Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf.
Dotcom geht in Berufung
Sein Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei "äußerst enttäuschend". Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochladen.
Bis zu 20 Jahre Gefängnis
In den USA werden Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen. Es drohen ihm bis zu 20 Jahre Gefängnis.