Wegweisendes Urteil

Kim Dotcom darf Geheimdienst verklagen

06.12.2012


Ermittler beschatteten den Megaupload-Gründer laut Gericht zu Unrecht.

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Der Gründer der Internet-Tauchplattform Megaupload, Kim "Dotcom" Schmitz , darf den neuseeländischen Geheimdienst wegen unrechtmäßiger Ermittlungen gegen ihn verklagen. Der Oberste Gerichtshof des Landes machte am Donnerstag den Weg für einen Prozess frei und ordnete an, dass die Ermittler Informationen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden offenlegen müssen. Das Urteil zeige, dass die Demokratie in Neuseeland funktioniere, schrieb Schmitz auf Twitter. Er will den Geheimdienst GCSB und die Polizei wegen illegaler Beschattung verklagen.

>>>Nachlesen: Megaupload-Nachfolger startet 2013

Unrechtmäßiges Vorgehen
Nach Ansicht des Gerichts handelte der GCSB unrechtmäßig, als er Schmitz beschattete, bevor die Polizei Anfang dieses Jahres sein Haus in Auckland durchsuchen ließ. Schmitz wurde dabei vorübergehend festgenommen, später jedoch gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Als Einwohner Neuseelands hätte er nicht zum Ziel von Ermittlungen der Behörde werden dürfen, erklärte das Gericht. Die illegale Beschattung war im September öffentlich geworden. Regierungschef John Key entschuldigte sich für den Vorfall. Die Razzia wurde bereits vor einigen Monaten für illegal befunden .

>>>Nachlesen: So brutal war die Razzia (mit Video)

Auslieferung
Die USA verlangen die Auslieferung des gebürtigen Deutschen, weil sie ihm vorwerfen, mit Megaupload gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Die Seite bot ihren Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und mit anderen zu teilen. Der Dienst wurde auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Die USA beschuldigen die Verantwortlichen, unrechtmäßig 140 Millionen Euro angesammelt zu haben. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

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