Neuseeland
Kim Dotcom muss nicht ins Gefängnis
01.12.2014
Keine U-Haft - "Mega und ich sind frei", twitterte Dotcom erfreut.
Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom bleibt bis zur Entscheidung über seine Auslieferung an die USA in Freiheit. Dies entschied ein neuseeländisches Gericht am Montag. Die US-Justiz will dem 40-Jährigen, der mit der Onlineplattform Megaupload ein Vermögen verdient hatte, wegen Urheberrechtsverletzungen, Unterschlagung und Geldwäsche den Prozess machen. "Mega und ich sind frei", twitterte Dotcom wenig später. Mega ist die neue Tauschplattform, die Dotcom gründete, nachdem die Amerikaner seine Plattform Megaupload abgeschaltet hatten.
VIDEO: Keine U-Haft für Kim Dotcom
Im Juni geht es weiter
Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt, war im Jänner 2012 auf seinem neuseeländischen Anwesen festgenommen
, einen Monat später aber auf Kaution wieder freigelassen worden. Die USA fechten seine Entlassung auf Kaution an. Dotcom hat die Sorge geäußert, sich mangels Geld nicht weiter verteidigen zu können und ins Gefängnis zurück zu müssen. Der nächste Termin zur Prüfung seiner Auslieferung ist für kommenden Juni angesetzt.
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Bis zu 20 Jahre Haft
In den USA drohen Dotcom bei einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft. Er wird beschuldigt, unrechtmäßig 175 Mio. Dollar (rund 140 Mio. Euro) eingenommen zu haben. Sowohl die US-Musikindustrie als auch die großen Hollywood-Studios haben Schadenersatzklagen eingereicht
. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal, allerdings wurde die Plattform vor allem dazu genutzt, Raubkopien von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Die US-Behörden schlossen die Plattform deshalb im Jänner 2012. Zuletzt gab er bekannt, dass er aufgrund der horrenden Anwaltskosten pleite ist.
>>>Nachlesen: Internet-Millionär Kim Dotcom ist pleite