Heimische Provider fordern eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes.
Während der Musikwirtschaftsverband IFPI am Montag heimische Internet-Provider für noch ausgebliebene Website-Sperren bei illegalen Inhalten kritisierte, sehen diese die Sachlage komplizierter. Derzeit bestünden "zahlreiche offene rechtliche und auch technische Fragen", wie es in einem Statement der Internet Service Provider Austria (ISPA) gegenüber der APA heißt. Normalerweise hätten die ersten "illegalen" Internet-Seiten bereits Mitte August gesperrt werden müssen. Heimische User können sie aber nach wie vor aufrufen.
Bedenken
Die Aufforderung der IFPI habe sich mit "sehr pauschalen Verweisen" begnügt. So sei von "unzähligen Musikaufnahmen" oder "allen weltweit produzierten Tonträgern und Musikvideos (...) ihrer Mitgliedsfirmen" die Rede. Pauschale Verweise seien aber als "überaus bedenklich zu bewerten, da es einem Anbieter dadurch verunmöglicht wird, die Notwendigkeit der Maßnahme und deren Angemessenheit zu überprüfen". Diese Überprüfung werde aber in den Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefordert.
Gefahr des "Overblockings"
Weiters bestehe bei Torrent-Portalen die Gefahr des "Overblockings", da dort auch legale Inhalte zur Verfügung gestellt werden. "Die Provider sind gerade aus diesem Grund an einer Novelle des Urheberrechtsgesetzes interessiert, welches entweder Netzsperren in Österreich verbietet oder eine klare gesetzliche Regelung vorsieht, die Rechtssicherheit für Provider, Rechteinhaber sowie natürlich auch für Nutzerinnen und Nutzer bietet."
Konkrete Sperren gefordert
In Österreich wurden die Provider vom Verein für Antipiraterie und der IFPI, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil des Europäischen Gerichtshof bestätigte, dazu aufgefordert, mehrere Streaming- und Bittorrent-Portale bis 14. August zu sperren. Neben thepiratebay.se und kinox.to sollen auch isohunt.to und movie4k.to von Österreich aus nicht mehr aufgerufen werden können. Doch die Frist ist verstrichen. Nun drohen die beiden Institutionen die Provider zu klagen.