Heimische Provider müssen Zugang zu den Streaming-Portalen blockieren.
Nun ist es fix: In der vom Verein für Anti-Piraterie (VAP) eingebrachten Sammelklage gegen vier große Internetprovider hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zu den stark frequentierten illegalen Portalen movie4k.to und kinox.to erlassen. Laut einer Aussendung des VAP vom Donnerstag müssen die Provider A1, Drei, Tele2 und UPC den Zugriff auf die strukturell rechtsverletzenden Internetseiten für ihre Kunden blockieren. Welche technischen Mittel sie dafür einsetzen, müssen die Provider selbst entscheiden. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl DNS- als auch IP-Sperren angewendet werden.
Update (Freitag, 3. Oktober): kinox.to & movie4k.to bereits gesperrt
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Verein musste erneut klagen
Der VAP reichte die Klage Ende August ein, nachdem seine Aufforderungsschreiben ignoriert wurden. Nach geltendem österreichischen und EU-Recht müssen Access Provider auf begründete Aufforderung der Rechteinhaber Zugangssperren implementieren. Das wurde im Zuge des kino.to-Musterverfahrens vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) zuletzt klargestellt (wir berichteten). Die Provider weigerten sich aufgrund von diversen Unklarheiten jedoch die Seiten zu blockieren. Der VAP rief daher neuerlich das Gericht auf. Ob die Provider die Sperren nun einrichten, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Laut dem Urteil müssen die Sperren jedenfalls sofort in Kraft treten.
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Illegale Plattformen
Movie4k und kinox.to, die Anlass für das neue Verfahren sind, sind illegale Streaming- und Download-Portale, die Internetusern kostenlos freien Zugang zu tausenden Spielfilmen und TV-Serien ermöglichen, ohne dass sie die Rechte an den Inhalten besitzen.
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