Facebook-Plugin
Klage gegen "Like"-Button erfolgreich
13.03.2016Gericht bestätigt Spionagevorwurf von Verbraucherschützern.
Facebook bekommt auch auf Webseiten anderer Anbieter Daten über den "Like"-Button bzw. "Gefällt mir"-Knopf. Deutschen Verbraucherschützern war dieser laxe Umgang mit den Nutzerdaten ein Dorn im Auge, weshalb sie gegen diese Vorgehensweise klagten. In dieser Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW nun weitgehend recht gegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg (P&C) Klage eingereicht, weil über das Plug-In Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden.
Firmen müssen User informieren
Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Gerichtund unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.
"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, indem sie auf Facebook verweisen.
P&C hat bereits reagiert
Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des "Like"-Buttons abgemahnt.
Zuletzt hatte Facebook seinen Like-Button um Symbole und Emojis ("Facebook Reactions") erweitert :