Laut Sender soll Gebühr nicht an technische Verbreitung gekoppelt werden.
Der ORF plädiert nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wonach für Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind , für ein Schließen dieser rechtlichen Lücke. Die Diskussion über die Einführung einer Haushaltsabgabe, wie sie bereits in Deutschland oder der Schweiz besteht, könnte damit auch in Österreich Fahrt aufnehmen.
Der ORF nimmt die VwGH-Entscheidung, dass die Verbreitung seiner Radioprogramme über das Internet nicht Rundfunk ist, zur Kenntnis, erklärte der öffentlich-rechtliche Sender am Montag in einer Aussendung. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist.
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"Zweiklassengesellschaft"
"Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen", sagte ORF-Finanzdirektor Richard Grasl. "Dazu gibt es in Europa ja schon etliche Modelle und Überlegungen, die es nun zu bewerten gilt."
Grasl wies darüber hinaus darauf hin, dass durch die Entscheidung eine "Zweiklassengesellschaft unter den ORF-Hörern" entstehe: "Wer die ORF-Radioprogramme auf herkömmlichem Weg konsumiert, bezahlt Rundfunkgebühr, wer dieselben Programme über das Internet hört, nicht." Der ORF produziere ein umfassendes öffentlich-rechtliches Programmangebot in Fernsehen und Radio - "kurz gesagt: 'Public Value' für Österreich", so der Kaufmännische Direktor. "Über welchen technologischen Verbreitungsweg oder welche Plattformen dieses Angebot konsumiert wird, sollte bei der Frage der Gebührenpflicht eigentlich irrelevant sein."
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Befürworter des Urteils
Erfreut reagierten unterdessen Grüne und Team Stronach auf das VwGH-Urteil. "Medienkonsum des 21. Jahrhunderts mit Mitteln des 20. Jahrhunderts zu verknüpfen, kann keine Lösung sein. So gesehen ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs richtig und zukunftsweisend", meinte Marco Schreuder, netzpolitischer Sprecher der Grünen. Das Urteil bedeute auch nicht, dass der ORF kein Geld einheben kann. "Der ORF kann das Problem selbst technisch lösen und etwa die TV-Thek-App nur mit Eingabe einer GIS-Mitgliedsnummer freigeben", so Schreuder. Und das VwGH-Urteil sei vor allem auch ein Hinweis darauf, dass die Festplattenabgabe untauglich ist: "User und Userinnen unter Generalverdacht zu stellen geht einfach nicht, das ist mit diesem Urteil bestätigt. So gesehen muss die Festplattenabgabe ebenfalls abgeschafft werden", forderte der Grüne.
"Das Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung - in eine Zukunft ohne ORF-Zwangsgebühren", hieß es beim Team Stronach, das sich für eine Abschaffung der GIS-Gebühren einsetzt. "Der vielzitierte 'Bildungsauftrag' des ORF ist doch nur parteipolitisch gefärbte Fassade - das haben auch bereits zahlreiche ORF-Redakteure erkannt und kritisiert. Die österreichische Medienlandschaft braucht einen unabhängigen ORF als Gleichen unter Gleichen in einem starken, privaten Wettbewerb", so Team Stronach-Mandatar Christoph Hagen.