EuGH deckelt Kosten auf das Niveau von gewöhnlichen Anrufen.
Gute Nachricht für alle EU-Bürger: Ein Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer darf nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Das EU-Recht sei entsprechend konsumentenfreundlich auszulegen, betonten die Luxemburger Richter. Solange Unternehmen die Kostengrenze einhalten, ist es demnach allerdings unerheblich, ob sie mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.
Deutsche Behörde brachte Stein ins Rollen
Die nun EU-weit gültige Entscheidung nahm in Deutschland ihren Ursprung. Dort gab der EuGH der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Streit mit einem Elektronikhändler in Baden-Württemberg recht.