Ist der Account für "Freunde von Freunden" zugelassen, ist Privatsphäre aufgehoben.
Jetzt ist es offiziell: In Frankreich können böse Bemerkungen auf Facebook über den Chef oder das Unternehmen ein Kündigungsgrund sein. Ein französisches Arbeitsgericht urteilte am Freitag, dass die Entlassung zweier Mitarbeiter einer Ingenieurfirma aufgrund kritischer Bemerkungen in dem Sozialen Netzwerk rechtens sei. Einer von ihnen hatte auf seinem Facebook-Profil mit Blick auf seinen Job gescherzt, dass er dem "Club der Unheilvollen" angehöre.
Profil-Einstellungen sind entscheidend
Da sein Profil auch für Freunde von Freunden zugänglich gewesen sei, könne dies nicht mehr als Privatsphäre
gewertet werden, betonte die Anwältin des Unternehmens. Es ist das erste Mal in Frankreich, dass ein Facebook-Eintrag als Kündigungsgrund anerkannt wird. Wäre das Profil ausschließlich für Freunde einsehbar gewesen, hätte dem Urteil nach kein Kündigungsgrund bestanden.
Schüler suspendiert
Kürzlich waren auch zehn Schüler vorübergehend aus einer Schule verbannt worden, weil sie auf Facebook zu Protestaktionen gegen die mittlerweile verabschiedete Pensionsreform aufgerufen hatten. Sie hätten als Strafarbeit einen Vergleich europäischer Pensionssysteme aufgebrummt bekommen, berichtete die Zeitung "Liberation".