Urheberrecht

Leistungsschutzrecht kommt vorerst nicht

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Umstrittene Materie wird aus Urheberrechtsgesetz-Novelle herausgelöst.

Die geplante Urheberrechtsnovelle soll am Dienstag mit einigen Adaptierungen als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen werden. Ein wesentlicher Punkt, nämlich das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage, wird dabei überraschenderweise fehlen, erfuhr die APA aus Regierungskreisen.

Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird demnach nicht beschlossen und vorerst aus der Urheberrechtsnovelle herausgelöst. Die Gesetzespassagen zum Leistungsschutzrecht sollen auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren überarbeitet und danach vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden. Ein "Prozess, der einige Monate dauern wird", hieß es gegenüber der APA. "Danach geht der innerösterreichische Prozess weiter." Die Notifizierung sei erforderlich, weil es sich um eine "technische Regulierung" handle. Die EU prüft dabei, ob der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann.

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Langer Rechststreit droht
Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Österreich könnte darüber hinaus zu einem langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Internet-Konzern und Suchmaschinenbetreiber Google sowie Zeitungsverlagen führen. Sollte Google tatsächlich heimische Zeitungen aus der Google-Suche ausschließen, werden die Verleger Klage bei der Wettbewerbsbehörde und der EU-Kommission einreichen. Dies deutete Thomas Kralinger, Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), via Aussendung an.

Sollte Google planen, den Google-Algorithmus zu ändern, um Zeitungsinhalte in der Google-Suche schlechter darzustellen oder gar eine Auslistung in Erwägung ziehen, werde die EU-Kommission dem Konzern rasch Grenzen aufzeigen, so Kralinger. "Für die EU-Kommission ist das Prinzip Fair Search ein wertvolles Gut. Der Quasi-Monopolist hat aufgrund des europäischen Wettbewerbsrechts eine erhöhte Fairness-Pflicht. Sollte Google seinen Algorithmus zum Nachteil der Zeitungen abändern, wäre dies ein massiver Eingriff in den fairen Wettbewerb. Dagegen muss es einen Aufschrei geben. In diesem Fall wird nicht nur die nationale Wettbewerbsbehörde aktiv werden müssen, sondern auch die EU-Kommission."

Weitere Gespräche mit Google angekündigt
Selbstverständlich sei man aber weiter an einem konstruktiven Dialog mit Google interessiert, so der VÖZ-Präsident. Unverrückbar bleibe dabei: "Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind auch im Internet zu schützen. Daran führt im Interesse einer vielfältigen Wirtschaft kein Weg vorbei." Die angedrohte Einstellung von Google-News bezeichnete Kralinger als unerfreulich. "Den österreichischen Verlagen würde durch das Ende von Google News ein geringer Prozentbereich an Traffic verloren gehen. Allerdings würde die Einstellung von Google News auch eine Chance für News-Aggregatoren bieten, die den Wert des geistigen Eigentums anerkennen. Wenn sich Google aus diesem Feld zurückziehen will, weil der Konzern kein Interesse am Fair-Play hat, macht der US-Konzern Platz für Startups, die Verlagen auf Augenhöhe begegnen wollen."

Kritik an der Novelle des Urheberrechtsgesetzes und am Leistungsschutzrecht kam indes vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC). Diese "autorenfeindliche" Novelle fördere im klassischen Sinne die Rechte der Verlage, aber nicht die der Autoren, die den Content schaffen. Besonders deutlich werde dies beim Leistungsschutzrecht. "Dabei soll künftig eine eigene VÖZ-Verwertungsgesellschaft den von Suchmaschinen erwirtschafteten Geldkuchen unter den Verlagen verteilen, aber die Autoren bekommen keinen Cent", so der ÖJC.

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