Datenschutz-Sammelklage

Max Schrems legt sich wieder mit Facebook an

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Zweites Verfahren in Irland wegen Datenübermittlung in die USA.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich ab Mittwoch (19. Juli) mit der Zulässigkeit der Sammelklage von Max Schrems (links) gegen Mark Zuckerbergs (rechts) soziales Netzwerk Facebook, die der Österreicher wegen angeblicher Datenschutzverletzungen eingebracht hatte . 25.000 Personen haben sich Schrems angeschlossen und ihre Rechte an ihn abgetreten, um eine "Sammelklage österreichischer Prägung" zu bilden.

Konkret geht es darum, ob ein Verbraucher auch einen übertragenen Anspruch an seinem Heimatort einklagen kann. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat im September 2016 dahingehend entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zulässig ist. "Bisher diskutieren wir seit drei Jahren darüber, vor welchem Gericht wir den Inhalt der Klage diskutieren können, ob in Österreich, Irland, Kalifornien oder nirgends. Facebook ist im Zweifel natürlich für 'nirgends'", sagte der Jurist Schrems in einer Stellungnahme.

Sogar weltweite Sammelklage möglich

Je nach der Entscheidung des EuGH könnte eine europaweite oder gar weltweite Sammelklage möglich, oder aber auch nur für Verbraucher aus bestimmten Ländern zulässig sein. Alternativ müssten viele parallele Verfahren in Österreich und anderen Ländern geführt werden.

In einem parallelen Verfahren zwischen Facebook und Max Schrems vor dem irischen High Court geht es aktuell um die Kooperation zwischen Facebook und der NSA beim sogenannten PRISM-Programm. Das irische Verfahren führte 2015 zum "Safe Harbor"-Urteil C-362/15, in welchem der EuGH das EU-US-Datentransferabkommen kippte. Es landete im Februar 2017 ein zweites Mal vor dem irischen Gericht, hat jedoch nichts mit der österreichischen Sammelklage zu tun. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren der gleichen Parteien: In Irland geht es primär um US-Massenüberwachung, in Österreich primär um den kommerziellen Missbrauch von Nutzerdaten, so Schrems.

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