500 Euro & Pfändung
Mega-Abzocke bei "Gratis"-Routenplanern
15.03.2017
Anbieter locken heimische User mit fiesem Gewinnspieltrick in die Abo-Falle.
Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März, der auch in den internationalen Monat zur Betrugsbekämpfung („International Fraud Prevention Month“) fällt, warnt die Watchlist Internet (WI), eine heimische Informationsplattform zu Internet-Betrug, vor Online-Abo-Fallen. Aktuell mehren sich in Österreich beispielsweise Vorfälle, bei denen Routenplaner Rechnungen in Höhe von 500 Euro verschicken und mit Pfändung drohen. Darüber hinaus gibt die IW nützliche Tipps zur Vermeidung solcher Fallen und zeigt, wie man sich allgemein vor Online-Betrügern schützen kann (siehe unten).
Routenplaner drohen jetzt mit Pfändung
Aktuell verlangen Anbieter von angeblich kostenpflichtigen Routenplanern für die Nutzung des Angebots unrechtmäßig 500 Euro. Wer die Summe nicht bezahlt, erhält per E-Mail eine „Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände“. Die WI gibt Entwarnung: Gepfändet wird nicht, die E-Mail kann ignoriert werden, denn die Forderung ist unrechtmäßig.
Hinter dem kostenlosen Gewinnspiel wartet eine Abo-Falle.
Ohne Registrierung geht es nicht: Um die Angebote und „kostenlosen“ Gewinnspiele von Internetseiten wie „routenplaner-maps.online“, „maps-routenplaner.online“ oder „gps-routenplaner.net“ nutzen zu können, ist zuerst eine Registrierung notwendig, bei der man seine eigene E-Mail-Adresse bekannt geben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss. Kaum zu sehen ist der Hinweis auf die Kosten: 500 Euro für 24 Monate. Kurze Zeit nach der Registrierung erhält man eine Rechnung über die 500 Euro. Wird diese Rechnung nicht bezahlt folgen Mahnungen, Anwaltsschreiben und aktuell auch Ankündigungen zur Pfändung der persönlichen Wertgegenstände. Abwenden lässt sich die Pfändung angeblich nur durch die Zahlung eines hohen Geldbetrages z. B. in Form von Amazon-Gutscheinen. Der Internet Ombudsmann und die WI bekommen momentan täglich mehrere Beschwerden und Anfragen besorgter Nutzer.
„Eine tatsächliche Pfändung ist nicht zu erwarten und wäre außerdem nicht rechtens“, ist sich Thorsten Behrens, Projektleiter der Watchlist Internet sicher. „Die Rechnungen, Mahnungen und Pfändungsandrohungen sollten auf keinen Fall bezahlt werden, da die Anbieter der Routenplaner zahlreiche gesetzliche Vorschriften verletzen.“
Pfändungsandrohungen derartiger Anbieter sind zu ignorieren, wenn folgende Umstände vorliegen:
- Ein gültiger Vertrag setzt eine Einigung über die Dienstleistung und den Preis voraus. Im Fall dieser Routenplaner ist der Kostenhinweis jedoch versteckt. Das steht einer Einigung im Wege.
- Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) setzt voraus, dass ein entgeltlicher Vertrag im Internet nur dann zustande kommen kann, wenn alle wesentlichen Informationen direkt oberhalb der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder gleichartig beschriftet) zusammengefasst sind. Dazu gehören neben der genauen Kostenaufgliederung auch eine kurze Beschreibung des Angebots und bei Aboverträgen auch die Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Internetseiten dieser Routenplaner erfüllen diese Voraussetzung nicht. Aus diesem Grund sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht verpflichtet, zu zahlen.
- Die Bewerbung eines kostenlosen Gewinnspiels kann zu keiner 24-monatigen Mitgliedschaft um 500 Euro führen. Das ist irreführend und berechtigt zur Wandlung eines allfälligen Vertrags.
So sieht die Mail mit der Pfändungsankündigung aus.
Tipps gegen Online-Betrüger
Passend zur aktuellen Betrugsmasche hat die IW am Weltverbrauchertag 2017 auch noch die wichtigsten Tipps zur Vermeidung solcher Fallen veröffentlicht:
- Sobald persönliche Daten wie E-Mail-Adresse, Name oder Postadresse anzugeben sind, ist besondere Vorsicht geboten. Kostenangaben werden oft sehr versteckt dargestellt.
- Eine Recherche mit Hilfe von Internetsuchmaschinen und dem Seitennamen als Suchbegriff gibt oft schnell Aufschluss darüber, ob das Angebot seriös ist. Auf der Watchlist Internet (Link unten) sind Informationen zu bekannten Betrugsangeboten im Internet zu finden.
- Unerwartete Rechnungen sollten nicht sofort bezahlt werden. Oft sind diese Forderungen unberechtigt. Wer sich unsicher ist, kann sich an den Internet Ombudsmann (Link unten) wenden. Dieser bietet kostenlose Beratung bei Online-Geschäften an.