Berufung gegen Auslieferung
Megaupload-Gründer Kim Dotcom vor Gericht
28.08.2016
Der Megaupload-Gründer soll sich in den USA einem Verfahren stellen.
Für den umstrittenen Internet-Unternehmer Kim Dotcom beginnt am Montag in Neuseeland der Berufungsprozess gegen die Auslieferung an die USA. Dem deutschstämmigen Gründer der mittlerweile geschlossenen Tauschplattform Megaupload wird von US-Ermittlern Urheberrechtsverletzung, Erpressung und Geldwäsche vorgeworfen .
Berufung gegen Auslieferung
Bereits im Dezember 2015 hatte ein Gericht in Auckland entschieden, dass er und drei andere Angeklagte von Neuseeland an die USA ausgeliefert werden könnten, wogegen die Vier Berufung einlegten. Dotcom war im Zusammenhang mit Megaupload 2012 auf Betreiben der US-Behörden bei einer spektakulären Razzia auf seinem Luxusanwesen in Auckland vorübergehend festgenommen worden, die Plattform wurde abgeschaltet. Nach Ansicht der US-Ankläger entging Musik- und Filmproduzenten rund eine halbe Milliarde Dollar, weil Nutzer über die Plattform urheberrechtlich geschütztes Material austauschten. Dotcom argumentiert, dass er die Plattform nur zur Verfügung gestellt habe. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA jahrelange Haft.
Start von "Megaupload 2.0"
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Millionär hat für Jänner 2017 den Start von "Megaupload 2.0" angekündigt , einen Nachfolger mit mehr Anonymität und Verschlüsselung. Der Prozess in Auckland wird voraussichtlich sechs Wochen dauern.