Aus dem Ausland
Microsoft muss Daten nicht an USA herausgeben
25.01.2017Gut für Datenschutz: Software-Riese siegte vor Bundesgericht in New York.
Microsoft hat in einem Rechtsstreit um die Herausgabe von Nutzerdaten in den USA einen Sieg errungen. Ein Berufungsgericht in New York urteilte, dass der US-Technologiekonzern US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren muss. Die Bundesrichter bestätigten damit ein vorheriges Urteil und lehnten einen Antrag der US-Regierung gegen die Entscheidung ab.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Aufforderung der US-Behörden an Microsoft aus dem Jahr 2013, E-Mails eines mutmaßlichen Drogenhändlers herauszugeben. Das Unternehmen stellte jedoch nur die in den USA gespeicherten Account-Daten zur Verfügung. Die Freigabe der E-Mails selbst verweigerte Microsoft mit der Begründung, diese seien auf einem Server in Irland abgelegt.
Prüfstein für die Sicherheit von Nutzerdaten
Die Regierung hatte dagegen argumentiert, da Microsoft weiter Zugriff auf die Inhalte habe, seien diese als in den USA verblieben zu betrachten. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Allerdings fiel die Entscheidung zugunsten Microsofts nicht einstimmig. Die Richter stellten zudem fest, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen können.
Datenschützer sahen in dem Fall einen Prüfstein für die Sicherheit von Nutzerdaten. Der Chef der Rechtsabteilung bei Microsoft, Brad Smith, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Zugleich forderte er eine Gesetzesreform mit einer klaren Regelung des Datenschutzes, damit Nutzer "sicher sind und sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten".