Persönliche Daten weiterverkauft

Homosexuellen-App zu Mio.-Strafe verdonnert

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Dating-Plattform kommt die Weitergabe persönlicher Nutzerdaten teuer zu stehen.

Die vor allem in der Homosexuellenszene beliebte Dating-App Grindr ist in Norwegen zur Zahlung einer Strafe von umgerechnet rund zehn Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzverordnung ( DSVGO ) verurteilt worden. Die bei homosexuellen Männern beliebte App habe zuvor sensible Daten von Millionen von Nutzern illegal weitergegeben, teilte die Datenschutzorganisation von  Max Schrems , noyb, in dieser Woche mit. Grindr wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters das Urteil vorerst nicht kommentieren.

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DSGVO gilt auch in Norwegen

Die DSVGO gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also allen 27 EU-Staaten, sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen. Gemeinsam mit dem norwegischen Verbraucherrat hatte noyb im Jänner Beschwerden gegen Grindr und mehrere Adtech-Unternehmen eingereicht. Die norwegische Datenschutzbehörde habe den Beschwerden stattgegeben und bestätigt, dass Grindr keine gültige Einwilligung für die Datenweitergabe hatte, so noyb. Die verhängte Geldstrafe von 100 Millionen Norwegischen Kronen (9,63 Mio. Euro) gegen Grindr sei bei einem Gewinn von umgerechnet 25,51 Millionen Euro im Jahr 2019 eine saftige Strafe für das Unternehmen, hieß es in der Aussendung von noyb.

Homosexuellen-App zu Mio.-Strafe verdonnert
© Getty Images
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Standort an Werbefirmen übermittelt

Gleich fünf Adtech Unternehmen hätten über die App personenbezogene Daten erhalten:

  • MoPub (von Twitter),
  • AppNexus (von AT&T; jetzt Xandr) 
  • OpenX
  • AdColony
  • Smaato

Jedes Mal wenn ein Nutzer Grindr öffne, würden Informationen wie der aktuelle Standort oder dass diese Person Grindr nutzt, an Werbetreibende übermittelt. Diese Informationen seien auch verwendet worden, um umfassende Nutzerprofile für gezielte Werbung zu erstellen.

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"Einwilligung" sei ungültig

Die norwegische Datenschutzbehörde argumentierte in ihrem Urteil dass die angebliche "Einwilligung", auf die sich Grindr berufe, ungültig sei. Die Nutzer seien weder richtig informiert worden, noch sei ihre Einwilligung spezifisch genug gewesen, da der gesamten Datenschutzerklärung zugestimmt werden musste. Zudem habe etwa Werbung nicht spezifisch aktiviert oder deaktiviert werden können.

"Wenn eine App für die schwule Community argumentiert, dass die besonderen Schutzbestimmungen für die Community eigentlich nicht gelten, ist das doch erstaunlich. Ich bin mir nicht sicher, ob die Anwälte von Grindr das wirklich zu Ende gedacht haben", kommentierte Schrems, Vorsitzender von noyb, das Urteil. Grindr kann nun innerhalb von 21 Tagen Einspruch gegen den Bescheid erheben.

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