Wegweisendes Urteil?
Mobilfunkvertrag: Keine Strafe für vorzeitige Kündigung
04.09.2013OLG Wien gibt VKI bei Verbandsklage gegen T-Mobile Recht - Urteil nicht rechtskräftig.
Wer einen Mobilfunkvertrag mit Gratishandy abschließt, muss sich im Gegenzug oft für zwei Jahre an das Unternehmen binden. Steigt man früher aus dem Vertrag aus, sind die restlichen Monatsraten trotzdem zu bezahlen. Manche Firmen verlangen aber zusätzlich noch eine "Abschlagszahlung" für den verfrühten Ausstieg. Diese Strafzahlung ist nicht erlaubt, urteilte das Oberlandesgericht Wien (OLG) laut Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Klausel
Der VKI hatte gegen eine Klausel bei tele.ring geklagt. tele.ring gehört zu T-Mobile
und verlangt 80 Euro "Abschlagszahlung", zusätzlich zu den ausstehenden Monatsraten, wenn man vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigt. Das Oberlandesgericht Wien habe die Klausel als "überraschend und als gröblich benachteiligend" eingestuft, teilte der VKI am Mittwoch mit.
Es sei für Kunden überraschend, dass sie durch die "Abschlagszahlung" mehr bezahlen müssen, als jemand, der die gesamte Leistung bezieht. Außerdem habe die zusätzliche Zahlung einzig den Zweck, den nicht vertragstreuen Kunden zu "bestrafen". Da der "Abschlagszahlung" nicht die Funktion eines Schadensausgleiches zukomme, sei diese Regelung auch gröblich benachteiligend und damit unwirksam, zitiert der VKI aus dem Urteil.
Noch nicht rechtskräftig
"Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit dieser Kunden-Abzocke nun Schluss machen" meint Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG Wien hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt.
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