EU-Regelung

MP3-Player-Lautstärke wird reduziert

28.09.2009

Aus gesundheitlichen Gründen will die EU-Kommission MP3-Player leiser machen.

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Laut einer Aussendung der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz (Melena Kuneva, siehe Foto) vom Montag sollen MP3-Player und musikfähige Handys in Zukunft mit einer reduzierten Standard-Lautstärke ausgeliefert werden. Wer die Lautstärke der Geräte selbstständig erhöht (das wird nach wie vor funktionieren), wird einen Warnhinweis für mögliche Hörschäden erhalten.

Thema kam vor einem Jahr auf
Im Oktober 2008 warnte der Wissenschaftliche Ausschuss der EU davor, dass das Hören lauter Musik aus MP3-Playern über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Gehörschäden führen kann. In 5-10 % der Fälle besteht das Risiko des dauerhaften Gehörverlustes. Betroffen sind Menschen, die regelmäßig mehr als eine Stunde täglich laute Musik hören. Schätzungen zufolge besteht dieses Risiko bei bis zu 10 Millionen EU-Bürgern.

Deshalb hat die Europäische Kommission am Montag (28.09.2009) das EU-Normungsgremium "CENELEC" beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Herstellern und wissenschaftlichen Einrichtungen neue technische Sicherheitsstandards zu erarbeiten.

Kommissarin lieferte Begründung
Meglena Kuneva begründete den Vorstoß mit der Aussage: „MP3-Player lassen sich leicht so laut stellen, dass sie das Gehör schädigen; dies geschieht vor allem auf verkehrsreichen Straßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere junge Menschen – die manchmal viele Stunden pro Woche laute Musik hören – haben nachweislich keine Vorstellung davon, wie sie ihr Gehör damit schädigen. Es kann Jahre dauern, bis ein Gehörschaden auftritt, aber dann ist es einfach zu spät. Deshalb sollen die Normen kleine technische Veränderungen an den Geräten vorsehen, so dass der normale standardmäßige Gebrauch unbedenklich ist. Die Verbraucher können zwar die Standardeinstellung lauter machen, erhalten dann aber klare Warnhinweise, damit ihnen die Risiken bewusst werden.“

Derzeit geltende Vorschriften
Nach den derzeitigen EU-Normen ist weder eine Höchstlautstärke noch eine bestimmte Kennzeichnung für die Lautstärke vorgeschrieben. Allerdings muss die Bedienungsanleitung einen Warnhinweis darauf enthalten, dass das Hören übermäßig lauter Musik schädliche Folgen haben kann.

Zwei konkrete Forderungen
Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Auftrag betrifft alle MP3-Player und Mobiltelefone mit Musikabspielfunktion und sieht Folgendes vor:

1.) Die Standardeinstellung der Geräte soll eine unbedenkliche Lautstärke sein. Der Auftrag schreibt keine konkreten technischen Lösungen vor. Statt dessen sind die Hersteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Standardeinstellungen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Aus dem Auftrag geht klar hervor, dass die Unbedenklichkeit der Verwendung von der Lautstärke und der Länge der Exposition abhängt. Bei 80 Dezibel sollte die Exposition auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Bei 89 Dezibel sollte sie 5 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Die unbedenklichen Expositionswerte sollten Standardeinstellung auf den Geräten sein. Höhere Expositionswerte sind zulässig, wenn sie absichtlich vom Nutzer gewählt wurden und das Produkt einen zuverlässigen Warnhinweis enthält, der den Nutzer über die Risiken aufklärt.

2.) Des Weiteren werden, geeignete Warnhinweise für die Verbraucher zu den Risiken und wie man sie vermeiden kann, gefordert. Dazu gehört auch ein Warnhinweis für den Fall, dass die original mitgelieferten Kopfhörer durch andere ersetzt werden und dies zu bedenklich hoher Lautstärke führen kann. Der Auftrag schreibt nicht vor, in welcher Weise dies erfolgen soll. Mögliche Lösungen der Hersteller wären beispielsweise Etiketten oder digitalen Angaben auf dem Display.

Umsetzung kann noch zwei Jahre dauern
EU -Normen werden vom europäischen Normungsgremium CENELEC in einem Verfahren erarbeitet, an dem Wissenschaftler, die Industrie, Verbrauchervertreter und andere Stakeholder beteiligt sind. Dieses Verfahren kann bis zu 24 Monate dauern. EU-Normen sind zwar nicht verbindlich, werden aber de facto zur Industrienorm erhoben, sobald sie von der Europäischen Kommission angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Produkte, die diesen Normen entsprechen, gelten als unbedenklich – sonst müssen die Hersteller ihre Produkte kostenaufwändigen Tests durch unabhängige Experten unterziehen. Die neuen Sicherheitsnormen gelten nur für Produkte, die künftig auf den Markt kommen.

Hintergrund
In den letzten Jahren ist der Absatz von tragbaren Abspielgeräten, insbesondere von MP3-Playern, in die Höhe geschnellt. Schätzungsweise 50 bis 100 Millionen EU Bürger hören täglich Musik mit diesen Geräten. In den letzten vier Jahren wurden Schätzungen zufolge insgesamt 184,3 Mrd. tragbare Abspielgeräte, davon 124,1 Mrd. MP3-Player, verkauft. EU-weit verwenden täglich viele Millionen Menschen diese Geräte und riskieren bei unsachgemäßer Verwendung Gehörschäden.

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