Briefe von Anwaltskanzlei
Neue Abmahnungen: 500 € für Simpsons
15.07.2015
Nach den Porno-Usern sind nun Serien-Fans (auch von "Onkel Charlie") im Visier.
Kaum scheint die Mega-Abmahnwelle rundum die Porno-Seite Redtube halbwegs ausgestanden zu sein, droht vielen (vorerst nur) deutschen Internet-Nutzern bereits das nächste Ungemach. Derzeit verschickt nämlich die auf illegale Internet-Inhalte spezialisierte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnbriefe, die erwischte Nutzer teuer zu stehen kommen dürften. Denn die Münchner Anwälte vertreten prominente Hollywood-Produktionsfirmen wie Warner Bros. oder Twentieth Century Fox. Und diese sehen es gar nicht gern, wenn gegen ihre Nutzungs- bzw. Urheberrechte verstoßen wird.
Simpsons & Two and a Half Men
In den vergangenen Tagen flatterten vielen deutschen Internet-Nutzern bereits Abmahnbriefe ins Haus. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei vor allem zwei bekannte Serien: Die Simpsons und Two and a Half Men. Darüber hinaus wird aber auch gegen User vorgegangen, die sich Kino-Blockbuster wie Godzilla oder Gravity illegal im Internet angesehen haben. Wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) berichtet, verlangt Waldorf Frommer im Schnitt 956 Euro von erwischten Nutzern. Diese Summe scheint jedoch nicht zu stimmen. Waldorf Frommer hält sich nämlich an das vom Gesetzgeber vorgegebene Strafmaß. Laut diesem darf die Strafe bei pro Folge maximal 300 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Anwaltsgebühren von rund 200 Euro. Damit werden also in etwa 500 Euro fällig.
Filesharing statt Streaming
Da sich Seiten, auf denen man illegale Inhalte streamen kann, in einer rechtlichen Grauzone befinden, konzentrieren sich die Anwälte vor allem auf Nutzer, die Plattformen wie etwa „Popcorn Time“ in Anspruch nehmen. Hier glauben viele Nutzer zwar, dass es sich ebenfalls nur um ein Streaming-Angebot handelt, in Wahrheit werden sie jedoch dabei selbst zu Filehostern, die illegale Inhalte bereitstellen. Schaut man sich nämlich via Popcorn Time
eine Serie oder einen Film an, stellt man die Inhalte während des Streamens bzw. des Downloads kurzzeitig auch anderen Nutzern bereit. Dadurch begeht man eine klare Urheberrechtsverletzung. Gegen diese gehen die Anwälte von Waldorf Frommer als Vertreter ihrer Mandanten natürlich vor. Laut der Anwaltskanzlei handelt es sich bei den aktuellen Abmahnungen auch um keine neue Abmahnwelle, sondern um das reine Tagesgeschäft. Aktuell gebe es jedenfalls keine Häufung von Abmahnbriefen.
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