In Österreich verboten

Neue WhatsApp-Funktion bei uns nicht erlaubt

18.04.2019

Was in Deutschland gang und gäbe ist, ist hierzulande ausdrücklich verboten.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Krankschreibung ohne Arzttermin per WhatsApp ? Das klang für viele zu schön um wahr zu sein. Und nun werden die Skeptiker bestätigt: Ein Start-up-Unternehmen aus Deutschland bietet nach eigenen Angaben diesen Dienst zwar nun auch in Österreich an. Die erste Krankschreibung sei bereits "problemlos akzeptiert", worden heißt es in einer Aussendung. Laut Wiener Gebietskrankenkasse ist eine Krankschreibung ohne persönlicher Untersuchung durch einen Arzt jedoch in Österreich nicht möglich.

>>>Nachlesen: WhatsApp-Status bald auf Facebook teilbar

"AU-Schein" per Digital-Attest

Ein Rechtsanwalt aus Hamburg hatte die Idee zu "AU-Schein", um bei Erkältungen den Weg in eine Praxis vermeiden zu können. So soll es funktionieren: Auf einer Internetseite beantworten Patienten per Smartphone einen Fragebogen, geben persönliche Daten ein und zahlen neun Euro per PayPal oder Kreditkarte. Diese Angaben werden der Aussendung zufolge verschlüsselt per WhatsApp an einen Arzt gesendet, der die Erkältung diagnostiziert und die Krankschreibung ausstellt. Die Patienten erhalten diese daraufhin per WhatsApp sowie im Original per Post.
 
>>>Nachlesen: WhatsApp bringt eigenständige iPad-App
 

Bei uns nur nach persönlich durchgeführter Untersuchung 

Die Krankschreibungen seien "textlich jetzt so angepasst", dass der Dienst auch in Österreich angeboten werden könne, so das Start-up. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) entgegnete dem am Donnerstag in einer Stellungnahme auf APA-Anfrage: "Die Krankschreibung erfolgt in Österreich nur durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufgrund einer persönlich durchgeführten Untersuchung und einer dieser Untersuchung entsprechenden Krankenbehandlung. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt oder eine Wahlärztin/einen Wahlarzt handelt. Eine Krankmeldung ausschließlich aufgrund der eigenen Angaben der/des Versicherten ist daher nicht zulässig."
 
>>>Nachlesen: Genialer Trick: WhatsApp mit 2 Rufnummern nutzen
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel