Wegweisende EuGH-Entscheidung

Neuer Rückschlag für Facebook beim Datenschutz

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Online-Netzwerk dürfte von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht begeistert sein.

Neuer Rückschlag für  Facebook im Streit um Datenschutz : Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich auf die Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt. Diese könnten gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der betroffenen Firma in einem anderen Land liege, urteilten die Richter am Dienstag.

Ausgangspunkt

Der Fall geht auf ein Verfahren in Belgien zurück. Dort wollte die Datenschutzbehörde Facebook verpflichten, bei Internetnutzern, die nicht eingewilligt haben, das Platzieren von bestimmten Cookies zu unterlassen, mit deren Hilfe nutzerspezifische Daten zwischengespeichert werden können. Facebook hatte die Zuständigkeit angefochten und argumentiert, dass sich der europäische Hauptsitz in Irland befindet und deswegen zunächst die dortigen Behörden federführend sind.

Kommission knöpft sich Facebook vor

Erst Anfang Juni hat die EU-Kommission eine förmliche  Untersuchung gegen Facebook  wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße beim Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace" gestartet. Über den Marketplace können Nutzer des sozialen Netzwerks privat Waren voneinander kaufen und verkaufen. Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben klären, ob Facebook seine Stellung auf anderen Märkten für diesen Dienst wettbewerbswidrig ausnutzt. Wenn Konkurrenzunternehmen bei Facebook für ihre Dienste Werbung trieben, könnte Facebook in Besitz wirtschaftlich wertvoller Daten gelangen und diese dann gegen Wettbewerber nutzen, lautet der Verdacht. 

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