Mann nach Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen verurteilt.
Für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen (Symbolbild) seiner Schwägerin im Internet muss ein Niedersachse der Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.
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Urteil bestätigt
Das Gericht bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, in dem der Mann wegen schwerwiegender Verletzungen von Persönlichkeitsrechten schuldig gesprochen worden war. Unter Verweis auf vergleichbare Fälle senkte es in dem vom Beklagten angestrengten Berufungsverfahren das Schmerzensgeld gegenüber dem ersten Richterspruch aber um 7.000 Euro. Höhere Beträge würden von Gerichten nur zuerkannt, wenn Opfer solcher Veröffentlichungen in der Folge konkreten Belästigungen wie Telefonanrufen ausgesetzt seien. Das aber habe es im vorliegenden Fall "glücklicherweise" nicht gegeben, erklärte das Gericht.
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Gesicht auf Pornofotos montiert
Die Richter sahen es wie ihre Kollegen im ersten Prozess als erwiesen an, dass der Beschuldigte Fotos vom Gesicht seiner Schwägerin auf Frauenkörper in pornografischen Posen montiert und auf verschiedene Websites eingestellt hatte. Das Opfer hatte dies 2010 erfahren und ihren Schwager als mutmaßlich Verdächtigen angezeigt. Die Polizei beschlagnahmte bei dem Mann tatsächlich Computer und Festplatten mit entsprechenden Bilddateien. Der Beschuldigte bestritt die ihm zu Last gelegten Taten allerdings.
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