Künftig werden Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert.
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung in Deutschland kann in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte am Mittwoch auf Anfrage in Berlin, der deutsche Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ausgefertigt. Zuvor habe das Staatsoberhaupt die Vorlage "intensiv geprüft". Dabei seien "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" festgestellt worden, die den Präsidenten an einer Unterzeichnung der Vorlage gehindert hätten.
Sechs Monate Datenspeicherung
Das Gesetz sieht die Speicherung
der Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate vor. Eine
Telefonüberwachung kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat
angeordnet werden. Deswegen werfen Ärzte und Journalisten der deutschen
Bundesregierung hier eine Einschränkung ihres Schutzes als
Berufsgeheimnisträger vor. Gegen das Gesetz wurden bereits mehrere
Verfassungsbeschwerden angekündigt.
Kommt ähnliches Gesetz in Österreich?
Auch in
Österreich ist in Durchführung einer entsprechenden EU-Richtlinie der
Beschluss eines Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Internet- und
Telefonverbindungsdaten für sechs Monate geplant. Zu den Kritikern der
Maßnahme zählt neben Telekomunternehmern und Datenschützern auch
Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek. Er regte an, vor einer
Umsetzung in österreichisches Recht solle der Europäische Gerichtshof (EuGH)
prüfen, ob die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen das Menschenrecht
auf Privatheit verletzen.