Kosten für Handy-Gespräche bleiben innerhalb der EU auch in Zukunft überschaubar.
Für Reisende und Urlauber gab es am Dienstag (8. Mai) eine gute Nachricht aus Luxemburg. Innerhalb der Europäischen Union bleiben sie nämlich vor bösen Überraschungen auf ihrer Handyrechnung geschützt. Die sogenannte EU-Roamingverordnung ist rechtmäßig und gültig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg urteilte. Mit dieser Verordnung begrenzt die EU seit 2007 die Tarife für Handygespräche im Ausland. (Az: C-58/08)
Obergrenzen bleiben
Roaminggebühren werden fällig, weil Reisende
bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz ihres Herkunftslandes auch noch das
Handynetz im Aufenthaltsland nutzen. Die EU-Verordnung erkennt die
Aufschläge an, Obergrenzen sollen aber sicherstellen, dass Bürger bei Reisen
innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse
gebeten werden.
"Eurotarife"
Den Endkunden müssen die Betreiber
inzwischen in allen 27 EU-Staaten einen "Eurotarif" anbieten. Für ausgehende
Gespräche dürfen sie heute nicht mehr als 43 Cent, für angenommene Gespräche
nicht mehr als 19 Cent je Minute plus Mehrwertsteuer verlangen. Ab Juli
werden die Obergrenzen nochmals auf 39 beziehungsweise 15 Cent gesenkt.
Obergrenzen gibt es inzwischen auch für SMS, die maximal elf Cent plus
Mehrwertsteuer kosten dürfen. Die Verordnung sollte ursprünglich dieses Jahr
auslaufen, wurde aber bis Ende Juni 2012 verlängert.
Klage abgewiesen
Unterstützt vom Weltverband der
Mobilfunkanbieter (GSMA) klagten in Großbritannien T-Mobile,
Vodafone, Telefonica 02 und Orange.
Sie machten geltend, die Preisgrenzen griffen unnötig in den freien Markt
ein. Der oberste Gerichtshof in London legte den Streit dem EuGH vor. Der
bestätigte nun die Verordnung: Die Preise seien früher extrem hoch gewesen,
weshalb von wirksamem Wettbewerb nicht die Rede gewesen sein könne,
erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Da mehrere Länder mit
nationalen Maßnahmen eingreifen wollten, habe die EU eine einheitliche
Lösung schaffen müssen, um "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu verhindern.
Die Verordnung sei auch im Interesse der Verbraucher gerechtfertigt, die
ihren Handybetreiber in der Regel nach den nationalen und nicht nach den
EU-weiten Gebühren auswählten.