Datenschutzkommission veröffentlicht Liste mit Fragen rund um "Google Street View"
Zurzeit läuft in Österreich gerade das Registrierungsverfahren rund um den umstrittenen neuen Dienst von Google. In einigen Ländern wurden bereits Schritte gesetzt um die "Google-Kamera-Autos" aus den Städten zu verbannen (wir berichteten). Griechenland erreichte erst vor kurzer Zeit eine Verfügung gegen Google, worauf der Internet-Riese seine Aufnahmen abbrechen musste.
Die Datenschutzkommission hat nun schon im Vorfeld eine Liste mit Fragen und Antworten bezüglich Google-Street-View veröffentlicht. Dadurch können sich die Bürger schon vorab über ihre Rechte informieren.
Was ist zu beachten?
Laut der DSK kann derzeit immerhin soviel
gesagt werden: "Soweit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von
gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich
gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet
keine personenbezogenen Daten vor. Das laufende Registrierungsverfahren
bezieht sich auf die während der Bearbeitungsphase vorhandenen
personenbezogene Daten und die hiefür notwendigen Datenschutzvorkehrungen."
Mit der Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Google Street View haben alle unabhängigen Datenschutzbehörden der Europäischen Union gemeinsam aktuelle Datenschutzprobleme beraten. Und sie kamen zu dem Schluss, dass Google Street View nicht unzulässig sei, ohne dass bestimmte besondere Bedingungen von Google erfüllt werden. Insbesondere muss Google garantieren, dass die ursprünglich personenbezogenen Bilddaten nach ihrer Bearbeitung sofort gelöscht werden.
Rechte der Bürger
Laut der Aussendung stellt "Blurring"
ein maschinelles Verfahren dar, weshalb Fehler unterlaufen können, wodurch
die Anonymisierung der Bilder manchmal nur unvollständig vorgenommen wird.
Google biete daher jedermann die Möglichkeit, derartige Fehler per Mausklick
(- auf jener Seite von Street View, die den Fehler enthält -) an Google zu
melden. Google habe des Weiteren zugesagt, gemeldete Fehler umgehend zu
bearbeiten und zu beheben. Auch gegen die Abbildung des eigenen
(Einfamilien-)Hauses oder die lesbare Abbildung von Firmenbezeichnungen etc.
in Bildern von Google Street View könne nach Aussage von Google auf diese
Weise Widerspruch erhoben werden.