Kampf gegen Hass und Hetze im Netz - Bis zu 500.000 Euro Strafe
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Soll ab 2020 gelten
Wie Blümel (Bild) am Mittwoch Ö1-"Morgenjournal" sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Online-Plattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Damit würde es - Beschluss im Herbst vorausgesetzt - also für die österreichischen Tageszeitungen gelten, aber auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FP-nahe wie "Unzensuriert.at". Man wolle nämlich "Start-up-Gründungen" nicht behindern, so Blümel. Große internationale Plattformen sollen daher einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Österreich benennen. Für die User bestehender Foren und Internet-Plattformen soll die Registrierungspflicht ebenfalls gelten, allerdings wird es hier laut Blümel Übergangsfristen geben.
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Bis zu 500.000 Euro Strafe
Ein Entwurf für das "Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz" ging am Mittwoch in Begutachtung. Der Medienminister geht davon aus, dass die Registrierung der Nutzer - sie müssen den Betreibern der Internet-Plattformen künftig mit Namen und Adresse bekannt sein - "durch die technischen Möglichkeiten, die es am Markt gibt, relativ leicht machbar" sein werde. Möglich wäre etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels SMS-Code-Bestätigung, weil ja auch die Nutzer von Telefonwertkarten mittlerweile namentlich bekannt sein müssen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.