Seit 15. Juni können die Österreicher ihr Handy im EU-Ausland wie zuhause nutzen.
Gute Nachricht für Urlauber und Geschäftsreisende: Mit den Roaming-Aufschlägen im EU-Ausland sowie Liechtenstein, Norwegen und Island ist es seit 15. Juni 2017 grundsätzlich vorbei . Ab sofort kostet das Telefonieren, SMS-Verschicken und Surfen mit dem Handy innerhalb der EU gleich viel wie zu Hause in Österreich. Es gibt aber bestimmte Regelungen, Vorgaben und Ausnahmen. So steht im EU-Ausland nicht das komplette Datenpaket zur Verfügung. Und wer viel im Ausland lebt, bekommt den Inlandstarif nur bei geringer Nutzung. Der neue Grundsatz „Roam like at Home“ gilt also nicht uneingeschränkt. In den folgendne Absätzen erfahren Sie alle Infos und sehen, worauf Sie bei Auslandsreisen künftig achten müssen.
Ist der Tarif roamingtauglich?
So sind gar nicht alle Tarife roamingtauglich, sprich, mit manchen Tarifen sind Auslandstelefonate gar nicht möglich. Die dazu gehörigen SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Nutzer sollten sich deshalb daher vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob der gewünschte Vertrag Roaming inkludiert. Hintergrund: Da die EU die Netzpreise, die sich die Netzbetreiber untereinander verrechnen, eher hoch angesetzt hat, fürchten die Betreiber, dass sie Roaming bei kostengünstigen Tarifen nicht mehr kostendeckend anbieten können. HoT-Gründer und Ventocom-Chef Michael Krammer, der Roaming bei all seinen Tarifen anbietet, rechnet mit einem Verlust pro Kunden von 7 bis 25 Euro pro Jahr (wir berichteten). Die EU-Kommission hat Anbietern, die ihre Tarife aufgrund der neuen Regelung verteuern, bereits Strafen angedroht.
Umstellung erfolgt automatisch
Umstellen müssen die Kunden jedenfalls nichts, die Tarife gelten automatisch ab dem 15. Juni, sowohl für Vertrags- als auch Wertkartenhandys. Es ist auch egal, ob man ein Telefonie/SMS/Datenpaket hat oder für jeden einzelnen Anruf/SMS/Datenverbrauch zahlt. Bei T-Mobile und tele.ring gilt das Roaming-Aus bereits seit 12. Juni.
"Fair Use"-Limit und Warn-SMS bei Überschreitung
Für jene Tarife, bei denen es für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) gibt, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden, gibt es aber auch einen Schutz vor Horror-Rechnungen. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt, und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Nutzer informieren. Die Infos dazu finden sich auch auf den Homepages der einzelnen Betreiber. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken. Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen.
Bei der Nutzung von Diensten wie Facebook, WhatsApp oder Instagram wird man sich keinerlei Sorgen machen müssen. Hier wird das Fair-Use-Limit bei fast allen Tarifen ausreichen. Etwas anders sieht es hingegen beim Streamen von hochauflösenden Videos aus, da hier ein enormer Datenverbrauch anfallen kann. Darüber hinaus haben viele heimische Anbieter in den letzten Wochen auch eigene Inlandstarife gestartet. Bei diesen ist das kostenlose Roaming beim Internetsurfen im Ausland dezidiert ausgeschlossen. Auch hierzu finden Sie die genauen Informationen auf der Homepage Ihres Anbieters.
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Anrufe von Österreich ins Ausland
Was gerne übersehen wird: Anrufe von Österreich ins Ausland sind kein Roaming, daher sind diese Anrufe nicht von der neuen Roamingverordnung betroffen. Diese Anrufe kosten daher ab dem 15. Juni genau so viel wie vorher.
Vorsicht bei WLAN-Routern
Internet-Pakete, die ausschließlich für den Einsatz im WLAN-Router zu Hause gelten, kann man nur in Österreich nutzen. Roaming ist mit diesen SIM-Karten nicht möglich. Zusätzliche Datenpakete für das Smartphone/Tablet sind aber sehr wohl nutzbar. Aber auch hier gilt das „Fair-Use“-Prinzip.
Vorsicht in diesen Ländern, auf See und in der Luft
Weiters gilt die Roamingverordnung nur für EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer also seinen Urlaub beispielsweise in der Schweiz, der Türkei oder Serbien macht, zahlt genauso viel wie bisher. Die Roaming-Verordnung gilt auch nicht auf (Kreuzfahrts-)Schiffen und in Flugzeugen. Es können hier daher enorme Kosten entstehen.
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