Das gilt es zu beachten

Roaming-Tipps für sorgenfreie Handynutzung

12.06.2017

Ab 15. Juni 2017 tritt die neue EU-Regelung in Kraft.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Mit 15. Juni 2017 sind die teuren Telefonate vom EU-Ausland sowie von Liechtenstein, Island und Norwegen in die Heimat und das kostspielige Surfen/SMS-Verschicken im europäischen Ausland Geschichte. Ab dann tritt die Abschaffung der Roaming-Gebühren in Kraft und es gelten bei Anrufen nach Österreich die gleichen Preise wie für ein Inlandstelefonat. Und auch für die Internetnutzung gilt dann grundsätzlich der Inlandstarif. Es gibt aber Ausnahmen. So steht im EU-Ausland nicht das komplette Datenpaket zur Verfügung. Und wer viel im Ausland lebt, bekommt den Inlandstarif nur bei geringer Nutzung. Der neue Grundsatz „Roam like at Home“ gilt also nicht uneingeschränkt. Deshalb finden Sie in den folgenden Absätzen alle Informationen und Ausnahmen, die es zu beachten gibt.

Ist der Tarif roamingtauglich?

So sind gar nicht alle Tarife roamingtauglich, sprich, mit manchen Tarifen sind Auslandstelefonate gar nicht möglich. Die dazu gehörigen SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Nutzer sollten sich deshalb daher vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob der gewünschte Vertrag Roaming inkludiert. Hintergrund: Da die EU die Netzpreise, die sich die Netzbetreiber untereinander verrechnen, eher hoch angesetzt hat, fürchten die Betreiber, dass sie Roaming bei kostengünstigen Tarifen nicht mehr kostendeckend anbieten können. HoT-Gründer und Ventocom-Chef Michael Krammer, der Roaming bei all seinen Tarifen anbietet, rechnet mit einem Verlust pro Kunden von 7 bis 25 Euro pro Jahr (wir berichteten ). Die EU-Kommission hat Anbietern, die ihre Tarife aufgrund der neuen Regelung verteuern, bereits Strafen angedroht.

>>>Nachlesen: Tariferhöhungen: EU will Mobilfunker bestrafen

Umstellung erfolgt automatisch

Umstellen müssen die Kunden jedenfalls nichts, die Tarife gelten automatisch ab dem 15. Juni, sowohl für Vertrags- als auch Wertkartenhandys. Es ist auch egal, ob man ein Telefonie/SMS/Datenpaket hat oder für jeden einzelnen Anruf/SMS/Datenverbrauch zahlt. Bei T-Mobile und tele.ring gilt das Roaming-Aus bereits seit 12. Juni.

>>>Nachlesen: Gratis-Roaming bei T-Mobile & tele.ring früher

Warn-SMS bei Überschreitung

Für jene Tarife, bei denen es für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) gibt, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden, gibt es aber auch einen Schutz vor Horror-Rechnungen. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt, und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Nutzer informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken. Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen.

>>>Nachlesen: HoT: Kampftarife trotz Gratis-Roaming

Anrufe von Österreich ins Ausland

Was gerne übersehen wird: Anrufe von Österreich ins Ausland sind kein Roaming, daher sind diese Anrufe nicht von der neuen Roamingverordnung betroffen. Diese Anrufe kosten daher ab dem 15. Juni genau so viel wie vorher.

>>>Nachlesen: spusu mischt Mobilfunkmarkt auf

Vorsicht bei WLAN-Routern

Internet-Pakete, die ausschließlich für den Einsatz im WLAN-Router zu Hause gelten, kann man nur in Österreich nutzen. Roaming ist mit diesen SIM-Karten nicht möglich. Zusätzliche Datenpakete für das Smartphone/Tablet sind aber sehr wohl nutzbar. Aber auch hier gilt das „Fair-Use“-Prinzip.

>>>Nachlesen: Alle Infos zum Aus der Roaming-Gebühren

Vorsicht in diesen Ländern, auf See und in der Luft

Weiters gilt die Roamingverordnung nur für EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer also seinen Urlaub beispielsweise in der Schweiz, der Türkei oder Serbien macht, zahlt genauso viel wie bisher. Die Roaming-Verordnung gilt auch nicht auf (Kreuzfahrts-)Schiffen und in Flugzeugen. Es können hier daher enorme Kosten entstehen.

>>>Nachlesen: Vorsicht: Im Urlaub drohen Roaming-Fallen

>>>Nachlesen: Am Kreuzfahrtschiff bleibt Roaming teuer

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel