Künftig könnten Internet-Kunden eine Wahlfreiheit bekommen.
Stellen Sie sich vor, sie schließen bei einem Mobilfunker einen Handyvertrag ab, müssen aber dazu ein ganz bestimmtes Smartphone nehmen, das in Sachen Performance (und Aussehen) mit ihrem Wunschgerät in keiner Weise mithalten kann. Eine Vorstellung, die heutzutage völlig undenkbar ist. Ein Anbieter, der so vorgehen würde, hätte wohl bald keine Kunden mehr. Beim Festnetz-Internet ist das aber nach wie vor gang und gäbe. Hier gibt es in vielen Fällen nach wie vor einen Routerzwang. Doch dieser könnte auch in Österreich bald der Vergangenheit angehören. Zumindest dann, wenn wir unsere Nachbarländer zum Vorbild nehmen.
Seit August 2016 können Verbraucher in Deutschland frei wählen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen wollen. In Italien herrscht dagegen - genau wie in Österreich - weiterhin der sogenannte Routerzwang durch die Anbieter. Zumindest noch. Denn der Druck wächst. Mit einem öffentlichen Appel haben der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller und die Fachhändlervereinigung AIRES die italienische Regulierungsbehörde nun dazu aufgefordert, den Grundsatz der Routerfreiheit durchzusetzen.
Tausch durch frei erhältliches Gerät oft unmöglich
Konkret haben sich der „Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller“ (VTKE) und die Vereinigung der italienischen Fachhändler für elektrische Haushaltsgeräte (AIRES) öffentlich an die italienische Regulierungsbehörde für den Kommunikationsbereich (AGCOM) gewendet und sie aufgefordert, die weitverbreitete Praxis des Routerzwangs zu unterbinden. Wie die beiden Verbände berichten, werden Kunden in Italien immer häufiger von den Netzbetreibern zur Verwendung eines proprietären Routers gezwängt. Ob durch Mietkauf oder gegen Zahlung einer Miete: Die Netzbetreiber behielten jeweils die volle Kontrolle. Eine freie Konfigurierung durch den Nutzer oder der Austausch des Geräts durch einen im Handel erhältlichen Router sei in vielen Fällen nicht möglich, so die Kritik.
In Deutschland haben die Nutzer bereits seit über einem Jahr die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Anschluss. Die Einführung der Routerfreiheit in Deutschland basiert insbesondere auf europäischen Gesetzesvorgaben. So gilt auch schon heute in Österreich, dass Endnutzer das Recht haben, „Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen“ (Art.3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120).
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Mehrere Vorteile durch freie Endgerätewahl
Durch die freie Endgerätewahl wird unter anderem die Privatsphäre der einzelnen Nutzer geschützt und ein Anbieterwechsel erleichtert. Allerdings machten viele Betreiber in Österreich, Italien und anderen europäischen Ländern im Zuge des Übergangs zu Next Generation Networks (NGN) ihre Anschlüsse nur mit den eigenen Geräten kompatibel und teilen ihren Kunden nicht die Parameter für die Konfiguration von Drittgeräten mit. Begründet wird dies häufig mit technischen oder sicherheitsrelevanten Argumenten, obwohl längst passende und sichere Kommunikationsstandards zur Verfügung stehen.
Inzwischen beschäftigt sich auch das italienische Parlament mit dem Routerzwang. Der VTKE und die Fachhändlervereinigung AIRES, die mehr als 180 Firmen repräsentiert, heben hervor, dass der Grundsatz der Routerfreiheit im Prinzip bereits durch die geltende Gesetzgebung geschützt sei. Die Anbieter in Italien hätten sich allerdings ihre eigene Auslegung „zurechtgebogen“: Sie definierten den Router nicht als ein dem privaten Netzwerk des Benutzers zugehöriges Endgerät, das dieser frei wählen und konfigurieren kann, sondern als Teil des öffentlichen Netzes, über das der Betreiber die volle Kontrolle behalten müsse; nur so könne die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleistet werden. AIRES und der VTKE kritisieren diese Auslegung und fordern deshalb die italienische Regulierungsbehörde AGCOM dazu auf, klarzustellen, dass der Router zum lokalen Netzwerk des Endanwenders gehört, wie es in Deutschland bereits Anfang des Jahres 2016 gesetzlich verankert wurde.
Fazit
Letztlich ähnelt die Situation in Italien stark der in Österreich. Denn auch hier können Verbraucher oftmals nicht frei wählen, welchen Router sie an ihrem Internetanschluss nutzen wollen – anders als beispielsweise beim Smartphone. So stellt sich Frage, wie lange die österreichischen Verbraucher noch Zwangsrouter für ihr Heimnetzwerk akzeptieren müssen. Vielleicht bringt ja bereits die geplante Übernahme von UPC durch T-Mobile auch hierzulande neuen Schwung in die Debatte.
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