EU-/US-Abkommen
Safe Harbor von EuGH für ungültig erklärt
06.10.2015
Userdaten in Vereinigten Staaten nicht ausreichend geschützt.
Datenschutzaktivist Max Schrems hat gewonnen: Dem Austausch von Daten europäischer Internet-Nutzer mit den USA ist am Dienstag (6. Oktober) ein vorläufiges Ende gesetzt worden. Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung via Safe Harbor für ungültig erklärt. Er widerspricht der EU-Kommission, die den USA ein ausreichendes Schutzniveau zugestanden hatte.
Safe Harbour ist ungültig
Aus der Entscheidung des Gerichtshofs, das Safe Harbor-Abkommen der Vereinigten Staaten mit der EU aus dem Jahr 2000 für ungültig zu erklären, ergibt sich, dass nun die irische Datenschutzbehörde - wo sich der europäische Firmensitz von Facebook befindet - die Beschwerde von Max Schrems prüfen und entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die USA auszusetzen ist. Des heutige Urteil ist auch dahin gehend pikant, da die EU-Kommission seit 2013 das Abkommen mit den USA neu ausverhandelt.
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In einer ersten Stellungnahme sprach der österreichische Jurist Schrems von einem "Meilenstein", was Online-Datenschutz betrifft. "Das Urteil zieht eine klare Linie. Es stelle klar, dass massenhafte Überwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt." Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt, wobei er auch auf den NSA-Skandal verwies.
Grafik: Facebook-Mitglieder in Österreich
Der EuGH-Generalanwalt hatte bereits im September die Entscheidung der EU-Kommission zum Safe Harbour-Abkommen, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt, für ungültig erklärt. Er argumentierte damals, dass die nationalen Behörden ohnehin nicht daran gehindert seien, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server auszusetzen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden.
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Irland wieder am Zug
Jetzt müssen im Fall Schrems die irischen Behörden erneut die Frage klären, ob die USA aus ihrer Sicht ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. Das ergibt sich aus dem EuGH-Entscheid, wonach die EU-Kommission keine Kompetenz hatte, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit dem "Safe Harbour"-Abkommen zu beschränken.
Dabei argumentierte der EuGH, dass in den USA die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen Vorrang vor der Safe Harbor-Regelung haben. Daraus ergibt sich, dass US-Firmen diese Schutzregelungen fallen lassen müssen. Somit können US-Behörden in die Grundrechte von Personen eingreifen. Auch in der Entscheidung der EU-Kommission gebe es keine Feststellung darüber, dass derartigen Eingriffen in irgendeiner Weise Grenzen gesetzt wären, noch, dass es einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gegen diese gibt.
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Schwerer Schlag für globale Überwachung
Für Schrems ist die heutige Entscheidung ein schwerer Schlag für die globale Überwachung durch die USA, die sich in einem hohem Maße auf private Partner verlassen habe. Nun sei klar gestellt worden, dass die amerikanische Wirtschaft nicht einfach die Spionagetätigkeit ihrer Regierung unterstützen könnten und dabei europäische Grundrechte verletzen dürfe.
Das Gerichtsurteil stellt laut dem Österreicher klar, dass nationale Datenschutzbeauftragte den Datentransfer in die USA in jedem individuellen Fall prüfen können. "Safe Harbour" sei zuvor ein Blanko-Schein für die Übermittlung gewesen. Die Daten wären auf europäischen Servern auch nicht wirklich sicher, aber sicherer, sagte Schrems zur APA. "Es ist die Frage, wie leicht Facebook & Co. zu den Daten kommen." Seine Hoffnung sei, dass die EU-Kommission nun einen "Deal" mit den USA abschließen werde. Das Urteil sei sicher auch für die Überwachungsmaßnahmen Europäischer Staaten relevant.
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