Max Schrems darf nur hinsichtlich eigener Ansprüche klagen.
Max Schrems ist mit einer Sammelklage gegen Facebook auch in Österreich endgültig abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Vorinstanz recht gegeben, wonach die Sammelklage unzulässig ist. Der heimische Datenschutzaktivist darf nur hinsichtlich der eigenen Ansprüche klagen, nicht aber für an ihn abgetretene Ansprüche.
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OGH bestätigt OLG
Der OGH bestätigte damit das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Dieses hatte im Oktober 2015 ähnlich erkannt. Im Jänner dieses Jahres hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Rechtsmeinung kundgetan.
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