Kamera mit Gesichts-Erkennungs-Software im Puppenauge installiert.
Mehrere führende Modeketten spionieren ihre Kunden offenbar mit Hilfe von Schaufensterpuppen aus. In den Puppenaugen sei eine Videokamera mit einer Software zur Gesichtserkennung installiert, berichtete die "Berliner Zeitung" am Donnerstag unter Berufung auf den italienischen Hersteller Almax. Die sogenannten "EyeSee-Mannequins" könnten Alter, Geschlecht und Ethnie eines Kunden feststellen; die Modefirmen könnten so ihre Auslagen und ihr Personal gezielter an die Kundschaft anpassen.
Kritik wird zurückgewiesen
Bedenken der Datenschützen wegen möglicher Verletzung der Privatsphäre weist Catanese zurück. In großen Kaufhäusern und Shops im Topsegment seien rund um die Uhr Videoanlagen im Einsatz, die Bilder der Kunden aufnehmen. Die Schaufensterpuppen würden keine Bilder der Kunden aufnehmen, sondern lediglich Informationen über Alter, Geschlecht und Ethnie vermitteln. Dadurch entstehe keine Verletzung der Privatsphäre der Einzelperson. Diese statistischen Informationen über die Kunden seien für Modeketten und Kaufhäuser bei der Planung ihrer Arbeit sehr wichtig. Die Software für die Schaufensterpuppen sei zusammen mit der Polytechnik-Universität in Mailand entwickelt worden.
Österreich offenbar (noch) nicht betroffen
Der Geschäftsführer von Almax, Max Catanese, sagte am Donnerstag auf Anfrage der APA, bisher seien keine Schaufensterpuppen nach Österreich geliefert worden. "Das kann sich jedoch bald ändern, weil das Interesse an unserem Produkt sehr groß ist und die Anfragen stark wachsen“, meint Catanese.
In Deutschland werden die Überwachungspuppen dem Zeitungsbericht zufolge auch noch nicht eingesetzt. Es gebe aber Interesse aus Deutschland, sagte Catanese der Zeitung. In Europa und den USA würden vor allem Modeketten mit großen Filialen bereits mit den Überwachungspuppen arbeiten. Er verhandle derzeit mit mehreren führenden Modeketten über einen flächendeckenden Einsatz. Seit Dezember 2011 habe Almax mehrere Dutzend Exemplare der 4.000 Euro teuren Puppen ausgeliefert, noch einmal so viele seien bestellt.
Rechtlich zweifelhaft
Datenschützer halten den Einsatz der Puppen für bedenklich. Peter Schaar, deutscher Bundesbeauftragter für Datenschutz, sagte der "Berliner Zeitung", er halte dies "rechtlich für mehr als zweifelhaft". Auch bei entsprechenden Hinweisen sei "solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen".
Zusammen mit der "regulären" Videoüberwachung in Geschäften, mit der Identifizierung beim Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte, Kundenkarten und Funketiketten ließen sich mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. "Eine solch lückenlose Verhaltenskontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig", kritisierte Schaar.
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