VKI hat geklagt. Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Eine einseitige Preiserhöhung des Bezahlsenders Sky ist laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) gesetzwidrig. Dies teilte der VKI nun in einer Aussendung mit. Die Konsumentenschützer führten im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich durch.
OLG bestätigt Entscheidung
Gegenstand der Klage war eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV-Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Schon 2015 hatte das Handelsgericht Wien diese Vorgehensweise als gesetzwidrig beurteilt. Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt, hieß es aus dem VKI.
Betroffene könnten Geld zurückfordern
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten Betroffene laut VKI die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.