Künftig soll bei den jungen Nutzern auf Erhebung personenbezogener Daten verzichtet werden.
Im Gegensatz zu WhatsApp soll Snapchat auch nach dem Greifen der neuen EU-Datenschutzregeln für Jugendliche im Alter unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern nutzbar bleiben. Dafür wolle Snapchat in dieser Altersgruppe jedoch auf die Erhebung personenbezogener Daten wie Ortungsinformationen verzichten, erklärte die Betreiberfirma Snap Inc. gegenüber der "Financial Times". Die geplante Beibehaltung des aktuellen Mindestalters ist nicht verwunderlich, schließlich gehören (junge) Teenager zu den aktivsten Nutzern der Foto-App.
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DSGVO
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie schreibt vor, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren die Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Allerdings verlangt die Grundverordnung nicht, einen eindeutigen Altersnachweis einzuholen. Stattdessen wird den Verantwortlichen in Artikel 8 aufgetragen, "unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen" zu unternehmen, um die Zustimmung durch die Eltern nachzuprüfen.
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WhatsApp macht es sich leichter als Facebook
Mit diesen Voraussetzungen werden Nutzer von WhatsApp einfach in der Anwendung gefragt werden, ob sie über 16 Jahre alt seien
. Die WhatsApp-Mutter Facebook führt für ihre eigene Plattform dagegen einen Mechanismus zum Einholen der elterlichen Zustimmung
vor. Die Teenager sollen dafür entweder ihre Eltern bei Facebook finden oder dem Online-Netzwerk eine E-Mail-Adresse nennen, unter der diese erreichbar seien.
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