Schritt-für-Schritt-Anleitung
Corona-Impfnachweis aufs Handy holen & ausdrucken
10.06.2021Im grünen Pass mit QR-Code fehlen Geimpfte zunächst - so können Sie den gelben Impfpass dennoch zuhause lassen.
Nach mehrmaliger Verschiebung soll der Grüne Pass mit QR-Code (Bild oben) am Donnerstag oder Freitag endlich starten. Zunächst fehlt aber eines der 3 Gs (geimpft, genesen oder getestet) – Geimpfte werden erst später integriert. Sie dürften am 1. Juli, wenn der europaweite Grüne Pass mit QR-Code startet , hinzukommen. Doch der elektronische Impfnachweis wird hierzulande auch in seiner jetzigen Form bereits anerkannt. Nach 22 Tagen zählt die erste Impfung gegen das Coronavirus zu den 3G-Regeln. Österreicher, die einen solchen Impfnachweis vorlegen können, können ohne Test in Restaurant, Fitnessstudio, Theater, etc. gehen. Wir zeigen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich dieses Dokument selbst ausdrucken bzw. aufs Handy holen kann. So kann man den gelben Impfpass getrost zuhause lassen.
Voraussetzungen
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Zum einen dürfen sich die Bürger nicht von der elektronischen Gesundheitsakte ELGA abgemeldet haben. Zum anderen braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur. Letztere bekommt man über Finanzonline, direkt am Finanzamt in manchen Gemeindeämtern oder über das Online-Portal der Post. Hier muss man sein Konto jedoch zuvor einmalig in einer Postfiliale verifizieren lassen (mit gültigem Lichtbildausweis). Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, geht alles recht einfach.
So funktioniert´s
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Zunächst öffnet man die Webseite „gesundheit.gv.at“. Hier findet man rechts oben den Login-Button.
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Klickt man diesen an, kann man sich für die Anmeldeoption via Bürgerkarte oder Handy-Signatur entscheiden. In unserem Beispiel kommt die Handy-Signatur zum Einsatz. Hierzu klickt man also auf den roten „Handy-Button“.
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Auf der nächsten Seite gibt man nun seine Handy-Nummer und das Passwort seiner Handy-Signatur ein.
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Nun erscheint eine Seite, die einen Code (Vergleichswert) anzeigt.
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Gleichzeitig bekommt man am Smartphone eine Benachrichtigung von der Handy-Signatur-App. Wird diese geöffnet, muss man den Code abgleichen.
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Stimmen die Werte überein, kann man „Unterschreiben“. Im Normalfall erfolgt nun eine Bestätigung, dass alles geklappt hat.
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Jetzt ist man auf der Seite gesundheit.gv.at eingeloggt.
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Gleich auf der Startseite ganz oben gibt es den Punkt „Einstieg ins ELGA-Portal“. Hier klickt man auf den Link „ELGA-Portal“.
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Nun öffnet sich eine neue Seite (elga-online.gv.at) mit dem ELGA-Portal. Dort gibt es in der oberen Menüleiste einige Punkte (Startseite, e-Befunde, e-Medikation, e- Impfpass, ELGA-GDA, etc.).
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Klickt man hier auf Startseite, werden die einzelnen Optionen noch einmal in blauen Kästchen angezeigt. Um an den Impfnachweis zu kommen, klicken Sie auf „e-Impfpass“.
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Hier wird nun eine Liste mit den bisherigen Impfungen angezeigt. Da der e-Impfpass noch im Pilotbetrieb ist und erst mit der Corona-Impfung gestartet ist, dürfte(n) hier vorerst nur die Impfung(en) gegen das Coronavirus aufscheinen.
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Neben dem Datum wird auch noch der verwendete Impfstoff und der Name des Arztes/der Ärztin, die die Impfung durchgeführt hat, angezeigt.
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Im rechten Eck oberhalb der Liste gibt es noch den Button PDF-Anzeigen. Mit diesem kann man sich seinen Impfnachweis aufs Handy und/oder den Computer holen sowie ausdrucken.
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Per Klick öffnet sich nämlich das PDF, das sich nun eben speichern und/oder ausdrucken lässt.
Nach 22 Tagen 3G-konform
Sollten seit der ersten Impfung bereits 22 Tage vergangen sein, zählt dieser Impfnachweis zu den 3G-Regele und man braucht keine Tests mehr als Eintrittskarte.
QR-Code bringt zusätzliche Erleichterung
Noch einfacher wird es, sobald auch die Geimpften im Grünen Pass mit QR-Code integriert werden. Dieser wird dann im Restaurant, Theater, Fitnessstudio, etc. gescannt und am Scangerät des Kontrolleurs erscheint ein grünes Häkchen. Dann wird die Sache noch einfacher. Wichtig: Der Kontrolleur sieht dann nicht, welche der 3G-Regeln erfüllt ist. Das grüne Häkchen zeigt nur an, dass der Benutzer des Grünen Passes entweder geimpft, genesen oder (negativ) getestet ist.