Neues Gesetz in Kraft

So schützen Sie sich vor der Speicherung

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 Die Anbieter speichern alle Daten für sechs Monate. Das kann man dagegen tun.

Wer seine Daten sichern will, kann sich so vor der Vorratsdatenspeicherung schützen:

  • E-Mails schreiben: Ausgenommen von der Speicherung sind kleine oder ausländische Provider oder solche, die keinen Internetzugang anbieten. Auch Daten von persönlichen ­E-Mail-Servern werden nicht gespeichert.
  • Handys: Ausgenommen sind nur ausländische Wertkarten-Handys – und die müssen beide Gesprächsteilnehmer benützen. Eine mühsame und teure Alternative.
  • Skype: Sichere Möglichkeit zu telefonieren, denn Telefonate über das Internet werden nicht erfasst, da die einzelnen angesurften Seiten nicht gespeichert werden dürfen.
  • SMS, MMS: Kurznachrichten vermeiden. Andreas Krisch, Obmann der AK Vorratsdatenspeicherung, rät zu „alten Kommunikationsformen“ wie Briefen oder Postkarten.
  • 3-in-1-Angebote: Nicht Internet, Telefon und Handy von einem einzigen Anbieter nehmen, so werden die Daten gestreut.


So werden wir jetzt abgehört: Alle Infos zur Vorratsdaten-Speicherung

Wer heute ein SMS an einen Freund schickt, könnte sich noch nächsten September dafür rechtfertigen müssen. Denn seit 1. April müssen die Telefon- und Internet-Anbieter alle Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern.

Verbindungen gespeichert, Inhalte bleiben geheim

So ist jeder einzelne Bürger von der Vorratsdatenspeicherung betroffen:

  • Festnetz-Telefon: Alle Verbindungen (Anrufer und Angerufener) sowie der Zeitpunkt und die Dauer der Telefonate werden gespeichert.
  • Handy: Wie bei Festnetz, zusätzlich wird noch die „Funkzelle“ gespeichert. Der Benutzer lässt sich damit relativ genau orten.
  • SMS, MMS: Sender und Empfänger sowie Zeitpunkt der Kurznachricht werden gespeichert. Inhalte sind nicht betroffen.
  • E-Mail: Absender und Empfänger sind betroffen – allerdings nur von österreichischen Anbietern, die einen Umsatz von mehr als 277.000 Euro machen. Auf den Mail-Inhalt dürfen die Behörden nicht zugreifen.
  • Internet: Der Zeitpunkt des Einwählens ins Internet sowie die Dauer werden gespeichert. Nicht aber die Bewegung auf den einzelnen Internetseiten. Auch Social-Media-Seiten wie Facebook sind ausgenommen.

Als „Angriff auf die Privatsphäre, der bei der Terrorismusbekämpfung nichts bringt“, kritisiert Datenschützer Hans Zeger die neuen Gesetze. Denn Verbrecher könnten sie leicht umgehen, der Normalbürger leide aber darunter: „Wenn Sie im Wald ein SMS verschicken und in der Nähe ein Verbrechen geschieht, geraten Sie sofort unter Verdacht“, so Zeger. Die Aufklärung könnte Probleme mit sich bringen: „Wer weiß schon genau, was er vor sechs Monaten getan hat?“ Irgendetwas würde bei Nachbarn oder am Arbeitsplatz in Folge immer hängen bleiben.

Die Vorratsdatenspeicherung kostet die Telekom-Anbieter laut Schätzung des Infrastrukturministeriums 15 bis 20 Millionen Euro. 80 % davon bekommen sie von Justiz-, Innen- und Infrastrukturressort rückerstattet. Damit wird der Steuerzahler mit bis zu 16 Millionen Euro für die Datenspeicherung zur Kassa gebeten.

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