Anwälte wollen Auflagen in Auslieferungsverfahren verschärfen
Im Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internet-Unternehmer Kim Dotcom wollen Anwälte in Neuseeland die Auflagen verschärfen, unter denen Dotcom in Freiheit bleiben kann. Der 40-Jährige erschien deshalb am Donnerstag vor Gericht in Auckland (Bild oben). Er ging wortlos an den wartenden Reportern vorbei in das Gebäude, wie Fernsehbilder zeigten.
Vertagt
Lang dauerte das Ganze aber nicht. Denn die Anhörung darüber, ob Dotcom wieder ins Gefängnis muss, wurde kurz nach dem Start vertagt. Der Internet-Unternehmer bleibt also vorerst auf freiem Fuß. Die Entscheidung werde für Freitag erwartet, berichtete Radio Neuseeland.
Urheberrecht verletzt
US-Ankläger werfen dem Gründer der inzwischen geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload Copyright-Verletzungen in Millionenhöhe vor. Sie haben die Auslieferung beantragt. Weil sie fürchten, dass Dotcom, der mit seiner Frau und fünf kleinen Kindern in Coatesville in der Nähe von Auckland lebt, sich absetzen könnte, drängen sie auf verschärfte Auflagen.
Geld ist weg
Dotcom selbst hatte Anfang der Woche gesagt, ihm drohe erneut Haft. Er war auf Antrag der US-Behörden im Jänner 2012 vorübergehend festgenommen worden. Am Mittwoch twitterte er, er sei pleite
. Er habe zehn Millionen Dollar für Anwaltskosten ausgeben müssen. Seine Vermögenswerte sind teilweise eingefroren.