Richtungsweisend?
Strafe für Facebook-Beschimpfung
20.12.2010
Facebook-Userin wurde zu Geld- und Bewährungsstrafe verdonnert.
Unrühmliche Premiere in der Schweiz: Zum ersten Mal wurde in unserem westlichen Nachbarland eine 19-jährige Facebook -Nutzerin aufgrund einer Beschimpfung verurteilt.
Anlass
Konkret ging es in dem Fall um die Schließung des Clubs "Kugl" in St. Gallen. Für die Schließung war ein bestimmter Herr verantwortlich, was auch an der 19-Jährigen nicht vorüber ging. Da sie sich massiv für den Fortbestand der "Kugl" einsetzte, konnte sie ihren Ärger nach der Schließung nicht länger zurückhalten. So machte sie auf Facebook
massiv gegen den verantwortlichen Mann mobil. Unter anderem bezeichnete sie ihn als "Seckel" und "truurige Mensch". Das wollte wiederum der Mann nicht auf sich sitzen lassen und erstattete Anzeige. Nachdem sich die zuständige Staatsanwaltschaft mit dem Fall näher beschäftigt hatte, befand sie die Angeklagte für schuldig.
Strafmaß
Als Strafe für die Beschimpfung brummte die Staatsanwaltschaft der 19-Jährigen eine Sofortzahlung von 100 Franken und eine Geldstrafe von 210 Franken mit einer zweijährigen Bewährung auf.
Zuspruch
Die Schweizer Nationalrätin Schmid-Federer (CVP) erhofft sich von dem Urteil eine Signalwirkung. Sie ist in der Schweiz eine Vorreiterin im Kampf gegen Cyber-Mobbing.
Ähnlicher Fall
In Frankreich wurde vor wenigen Wochen ein Facebook-Nutzer gekündigt
, weil er auf der Plattform über seinen Arbeitgeber gelästert hatte.