Auf Bewährung

Strafen mit Schonfrist für Promi-Hacker

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Deutsche griffen Musikindustrie an und luden unveröffentlichte Songs herunter.

Für den Diebstahl unveröffentlichter Songs bekannter Popstars sind zwei Computer-Hacker (Christian M. und Denniz A.; Bild oben) zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, müssen aber zunächst nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Duisburg verhängte gegen die geständigen jungen Männer Haftstrafen von jeweils 18 Monaten, setzte sie bei dem 18-jährigen Angeklagten jedoch außer Vollzug und schickte ihn in eine Therapie. Die Strafe seines 23 Jahre alten Mittäters wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ihm nahmen die Richter ab, dass er der Hackerszene inzwischen den Rücken gekehrt hat.

Galgenfrist
Der 18-Jährige bekam zwar keine Bewährung - aber eine Galgenfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit muss er seine Hacker-Sucht behandeln lassen. Macht er das nicht, muss der Duisburger die Strafe doch noch absitzen. Das Gericht machte hier von den Möglichkeiten des Jugendstrafrechts Gebrauch.

15.000 Euro verdient
Die beiden Verurteilten hatten zwischen 2009 und 2011 zahlreiche Computer der Musikindustrie angegriffen und bisher unveröffentlichte Songs bekannter Künstler wie Lady Gaga, Mariah Carey und Justin Timberlake heruntergeladen (wir berichteten). Damit hatten sie einen Gewinn von rund 15.000 Euro erzielt. Der Jüngere wird von den Ermittlern verdächtigt, nach Erhebung der Anklage noch zweimal rückfällig geworden zu sein.

Süchtig nach Anerkennung
Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig. Bei den Hacker-Attacken sei es ihnen ausschließlich um Anerkennung gegangen. "Für sie war nur der Ruhm wichtig", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Der 23-Jährige hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren will noch prüfen, ob Berufung eingelegt werden soll.

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