Wegen Vertragsklausel

T-Mobile nicht rechtskräftig verurteilt

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Kunde hatte Limits überschritten und hätte 633 Euro zahlen sollen.

T-Mobile hat Ärger mit seinen Vertragsklauseln. Der zweitgrößte Mobilfunkanbieter hatte laut Meinung des Verein für Konsumenteninformation (VKI) nur unzureichend auf Mehrkosten bei Limitüberschreitungen hingewiesen und wurde vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums verklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte nun als Berufungsgericht die ordentliche Revision von T-Mobile für unzulässig, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Limits auf Rückseite versteckt
Dem vom VKI vertretenen Kunden war ein Betrag von 632,65 Euro (Überschreitungsentgelt für Auslands-Roaming abzüglich einer Kulanzgutschrift von Euro 219,10) in Rechnung gestellt worden, nachdem er auf dem Vertrag die Hinweise auf Überschreitungszahlungen übersehen hatte und aufgrund eines fehlenden Internetzugangs monatelang auch nicht merkte, dass er mehr als das Limit verbrauchte - und ihm in Folge mehr verrechnet wurde als die Pauschale ausmachte.

Laut VKI ist das Handelsgericht zur Erkenntnis gelangt, dass die Formulierungen auf der Vorderseite des Schreibens ein in sich geschlossenes Angebot suggerierte und die ergänzenden Informationen auf der Rückseite als Werbung verschleierte.

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