Medienindustrie wehrt sich gegen zu mildes Pirate-Bay-Urteil.
Laut "The Local" (schwedische Nachrichtenseite) legen nun nach den Angeklagten auch die Kläger Berufung gegen das gefällte Urteil im Fall der Torrent-Website "The Pirate Bay" ein.
Präzedenzfall
Neben der Geld- und der Haftstrafe fordern
die Vertreter der Medienindustrie auch eine Verurteilung der vier
Betroffenen bezüglich der aktiven Verletzung des Urheberrechts. Dadurch will
die Anklage ein Exempel statuieren und dadurch möglichen Nachahmern den Wind
aus den Segeln nehmen.
Bisheriges Urteil
In erster Instanz wurden die vier Angeklagten
wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu jeweils einjährigen
Haftstrafen sowie Schadensersatzzahlungen in der Höhe von 30 Millionen
Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt. Den Vorwurf der
aktiven Urheberrechtsverletzung hatte das Stockholmer Gericht jedoch
verworfen. Die Beklagten hatten daraufhin Berufung eingelegt und dem Richter
Abhängigkeit vorgeworfen, weil er zusammen mit den Anwälten der Kläger in
diversen Organisationen zum Schutz des Urheberrechts aktiv ist.
Aufgrund
der gegenseitigen Vorwürfe werden die Beteiligten auf ein rechtsmäßiges
Urteil noch eine Weile warten müssen. Der Fall hat in Schweden jedoch nach
wie vor eine hohe Priorität.