Berufung

Torrent-Website - höhere Strafe droht

27.05.2009

Medienindustrie wehrt sich gegen zu mildes Pirate-Bay-Urteil.

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© Reuters
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Laut "The Local" (schwedische Nachrichtenseite) legen nun nach den Angeklagten auch die Kläger Berufung gegen das gefällte Urteil im Fall der Torrent-Website "The Pirate Bay" ein.

Präzedenzfall
Neben der Geld- und der Haftstrafe fordern die Vertreter der Medienindustrie auch eine Verurteilung der vier Betroffenen bezüglich der aktiven Verletzung des Urheberrechts. Dadurch will die Anklage ein Exempel statuieren und dadurch möglichen Nachahmern den Wind aus den Segeln nehmen.

Bisheriges Urteil
In erster Instanz wurden die vier Angeklagten wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu jeweils einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatzzahlungen in der Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt. Den Vorwurf der aktiven Urheberrechtsverletzung hatte das Stockholmer Gericht jedoch verworfen. Die Beklagten hatten daraufhin Berufung eingelegt und dem Richter Abhängigkeit vorgeworfen, weil er zusammen mit den Anwälten der Kläger in diversen Organisationen zum Schutz des Urheberrechts aktiv ist.

Aufgrund der gegenseitigen Vorwürfe werden die Beteiligten auf ein rechtsmäßiges Urteil noch eine Weile warten müssen. Der Fall hat in Schweden jedoch nach wie vor eine hohe Priorität.

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