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Unbegrenzter Musikdownload für Briten

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Weltgrößter Musikkonzern ändert Strategie in Großbritannien

Der Plattenriese Universal Music macht britischen Internetnutzern den Weg frei für den unbegrenzten Download seiner Musiktitel. Kunden des Internetanbieters Virgin Media entrichten dafür eine monatliche Zusatzgebühr, teilten die beiden Unternehmen am Montag mit. Nach dem Download kann der Nutzer die Musik so lange behalten, wie er will, und auf mehreren Geräten wie iPods, MP3- und CD-Player abspielen. Das Projekt soll Ende des Jahres starten. Es ist laut den Beteiligten die weltweit erste Kooperation zwischen Musikindustrie und einem Internetanbieter. Virgin Media will noch andere Plattenfirmen ins Boot holen.

Virgin fordert Internetsperren für Raubkopierer
Virgin Media spricht sich darüber hinaus für die umstrittenen Netzsperren aus, die Internetnutzer treffen sollen, die raubkopierte Musik aus dem Netz herunterladen. Wer illegal Musik aus Raubkopien erhält, soll eine Zeit lang keinen Zugang ins Internet haben, sagte eine Sprecherin von Virgin Media, Emma Hutchinson, der dpa in London. Der Rechteinhaber, Universal Music, könne per Software die Adresse eines Rechners identifizieren, auf dem sich Musik befindet, die ein anderer Nutzer zuvor legal aus der digitalen Bibliothek von Universal Music heruntergeladen hatte.

Neues Angebot zur "Umerziehung"
Der weltgrößte Musikkonzern will auf diesem Wege Musikpiraten "umerziehen". In einem ersten Schritt sollen sie über legale Alternativen aufgeklärt werden. Wer sich dagegen sträube, solle vom Internet ausgeschlossen werden, sagte Hutchinson. "Wir prüfen mehrere Optionen für eine befristete Sperrung. Das können fünf Minuten oder im Härtefall fünf Monate sein."

Eine rechtliche Absicherung gibt es für diese Kooperation bisher noch nicht. Das Projekt basiert auf einem Memorandum der Britischen Phono-Industrie und des Wirtschaftsministeriums. Die Regierung will diese Woche einen Online-Report vorlegen, in dem Maßnahmen gegen Internet-Piraterie erwartet werden. In Frankreich war ein dahingehendes Gesetz erst kürzlich durch die obersten Verfassungshüter gekippt worden.

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