Betroffene können von Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Schlechte Nachricht für heimische UPC -Kunden. Der Mobilfunk-, TV- und Internetanbieter hat auf seiner Homepage eine bevorstehende Tariferhöhung angekündigt. Diese betrifft TV- und Internet-Produkte und soll bereits am 1. Jänner 2017 in Kraft treten und betrifft auch Bestandskunden. Da es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt, können die Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wie stark die Preise angehoben werden, teilte UPC noch nicht mit. In der Ankündigung ist von einer „geringfügigen Anpassung der Entgelte“ die Rede.
Grund für die Anpassung
Betroffene Kunden sollen aber bis spätestens Ende November ein Schreiben erhalten, in dem sie über die Veränderungen informiert werden. Sobald das Schreiben angekommen ist, können die Betroffenen bis zum Inkrafttreten ohne Zusatzkosten kündigen – auch vor Ablauf ihres jeweiligen Vertrags. Als Grund für die Tariferhöhung nennt das Unternehmen u.a. laufende Investitionen, die dafür sorgen sollen, dass die „hohe Qualität der Dienste“ auch künftig gewährleistet werden können.