Stopp für Filmportal
UPC muss Zugang zu "kino.to" sperren
17.05.2011
Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien nach Unterlassungsklage.
Im Kampf heimischer Filmproduzenten und des Vereins für Antipiraterie (VAP) gegen illegale Filmangebote im Internet gibt es nun eine erste Entscheidung: Nachdem im vergangenen November eine Unterlassungsklage gegen den österreichischen Internet-Provider UPC eingereicht wurde, das Portal "kino.to" zu sperren und den Zugang zur Seite zu unterbinden, hat das Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung dem VAP recht gegeben, wie der Verein heute, Dienstag, in einer Aussendung mitteilte.
Unterschiedliche Kläger
Die Klage wurde gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film eingereicht, Ausgangspunkt für den Streit war der preisgekrönte Film "Das weiße Band" des österreichischen Regisseurs Michael Haneke, der neben anderen Filmen rechtswidrig auf der Streamingseite präsentiert wurde. Da die Betreiber des Portals nicht festgestellt werden können, hat der Verein UPC aufgefordert, den Zugang zu sperren.
VAP mit Entscheidung zufrieden
Die nun vom Gericht einstweilig angeordneten Domain- und IP-Sperren begrüßt Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, als richtungsweisende Entscheidung: "Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen."
ISPA hofft auf Revision
Für die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft (ISPA) ist in dieser Causa das letzte Worte aber "garantiert noch nicht gesprochen". In einer Aussendung kommentierte ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger die "Jubelmeldungen des VAP" als "definitiv zu früh". Man rechne damit, "dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird".
"Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht", so Wildberger. Statt einem gerichtlichen Vorgehen sollten "internettaugliche Urheberrechtsmodelle" erarbeitet werden. "Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen Nutzern hätte ein Ende."
Der VAP hat im vergangenen November angesichts der Einbringung der Unterlassungsklage gegen UPC auf eine Studie verwiesen, wonach bei fehlenden Gegenmaßnahmen bezüglich illegaler Internetpräsenz von Filmen für alle 27 EU-Studien bis 2015 Verluste in der Höhe von 56 Milliarden Euro entstehen könnten. Darüber hinaus seien 1,2 Mio. Arbeitsplätze gefährdet.